Aktuell: Wölbern-Fonds Holland 55: Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Nach Angaben des „fondstelegramm“ hat die Geschäftsführung des Wölbern-Fonds 55 beim Amtsgericht Hamburg Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt (Az. 67c IN 176/14). Der geschlossene Immobilienfonds...

Wölbern-Fonds Holland 55 und die Anleger

 

Nach Angaben des „fondstelegramm“ hat die Geschäftsführung des Wölbern-Fonds 55 beim Amtsgericht Hamburg Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt (Az. 67c IN 176/14). Der geschlossene Immobilienfonds wurde im Jahr 2004 durch das Bankhaus Wölbern aufgelegt und investierte in eine Büroimmobilie in Holland. Zur Finanzierung bediente sich der Fonds neben Anlegergelder auch Fremdkapital. Nach dem Ende des Mietvertrages im Jahr 2011 mit dem Hauptmieter, stand die Immobilie über längere Zeit leer.

 

Mit Stellung des Insolvenzantrags droht den Anlegern ein herber Verlust des von ihnen eingebrachten Kapitals. Nach Aussage der Fonds-Geschäftsführung müssen die Anleger allerdings nicht mit einer Rückforderung von Ausschüttungen rechnen.

 

Ihre Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Für betroffene Anleger des Wölbern-Fonds 55 sollten Handeln und den Rat eines auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalts aufsuchen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und nutzen Sie unseren Service der Ersteinschätzung. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.

 

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