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UNTERNEHMENSBETEILIGUNGEN ALS KAPITALANLAGE
Durch die Unterhehmensbeteiligung wirde der Anleger Mitinhaber des Unternehmens, an dem er sich beteiligt. Dies geschieht in der Regel durch den Gerwerb einer Gesellschaftsbeteiligung. Die klassischen Gesellschaftsbeteiligungen als Kapitalanlage sind Aktien und Kommanditbeteiligungen. Der Kapitalmarkt hat aber weitaus mehr Möglichkeiten und Variationen der Unternehmensbeteiligungen zu bieten:
Angeboten wird hier unter anderem die Beteiligung an der OHG, der Kommanditgesellschaft auf Aktien der GmbH & Co. KG etc.
Im Vordringen befinden sich insbesondere die “mittelbaren Gesellschaftsbeteiligungen” und als Untergruppe hiervon die Beteiligung als “atypisch” stille Gesellschafter.
Wer Kapitalanleger nicht direkt an seiner Gesellschaft beteiligen will, kann ferner Genussrechte oder Treuhandanteile vergeben.
Mit jeder Unternehmensbeteiligung erhält der Kapitalanleger nicht nur Chancen auf Rendite, sondern hat auch das Risiko des finanziellen Totalverlustes. Bei bestimmten Rechts- bzw. Gesellschaftsformen haftet der Anleger zusätzlich mit seinem gesamten Privatvermögen.
Wie erfolgreich ein Unternehmen tatsächlich ist, hängt von vielen unterschiedlichen, meist unabhängigen Faktoren ab. Hierzu zählen beispielsweise wirtschaftliche und rechtliche Aspekte, die Entwicklung des Marktes im Allgemeinen oder auch Strukturänderungen der Steuerpolitik.
Der Vertrieb solcher Unternehmensbeteiligungen verläuft unserer Erfahrung nach stets nach demselben Muster. Dubiose Vermittler werben Anleger mit teilweise unrealistischen Versprechen nach hohen Renditen und geschönten Zahlen. Zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Steuern sparen und gleichzeitig finanziell fürs Alter sorgen, so die Anpreisungen der Vermittler. Die Realität sieht jedoch oftmals ganz anders aus…