Ihre Experten für Anlegerschutz
Als Experten in Sachen Anlegerschutz sind unsere Rechtsanwälte ausschließlich im Bereich Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Kapitalanlagerecht beratend tätig. Durch unsere konsequente Spezialisierung erreichen wir die höchste Qualität der anwaltlichen Interessenwahrnehmung für unsere Mandanten.
Auf folgenden Rechtsgebieten sind wir für Sie tätig:
Zu unseren Schwerpunktbereichen zählen folgende Anlageformen:
- Aktien
- Inhaberschuldverschreibungen / Wandelschuldverschreibung
- Stille Beteiligungen, Beteiligungen