Anleihegläubiger stimmen dem Prolongationskonzept der Sanha GmbH & Co. KG Anleihe zu

Das Mittelstandsunternehmen Sanha GmbH & Co. KG hat sich mit seinen Großgläubigern auf eine fünfjährige Verlängerung der Unternehmensanleihe einigen können. Die Anleihegläubiger haben dem Prolongationskonzept der Unternehmensanleihe 2013/2018 (ISIN: DE000A1TNA70) zugestimmt. Das Fälligkeitsdatum der Anleihe verlängert sich nun bis Juni 2023. Das Unternehmen plant jedoch erhebliche Veränderungen ihrer Anleihebedingungen; u.a. soll der Zinssatz der Anleihe in der fünfjährigen Prolongation staffelweise reduziert werden, bis zuletzt 6,25 Prozent. Als zusätzliche Besicherung soll die Aufnahme von Immobilien-Sicherheiten erhöht werden.

Die Sanha GmbH & Co. KG (ehemals Sanha Kaimer GmbH & Co. KG) ist ein Familienunternehmen für Heizungs-, Sanitär-, und Verbindungstechnik aus Essen. Das Unternehmen wurde im Jahr 1964 von Marianne und Friedhelm Kaimer in Essen gegründet und hat bis 1990 in ganz Europa expandiert.
Der Europäische Gerichtshof hat zulasten des Unternehmens 2006 eine Geldbuße von 7,15 Mio. Euro verhängt, weil es sich in den Jahren 1996 bis 2001 an einem illegalen Wirtschaftskartell bezüglich Preisabsprachen, Rabattvereinbarungen und Festlegungen von Preisuntergrenzen beteiligt habe. 2013 hat die Sanha GmbH & Co. KG eine Unternehmensanleihe zu einem Zinskupon von 7,750 und einem Emissionsvolumen von 25 Mio. Euro emittiert (ISIN: DE000A1TNA70).
Grund für das Prolongationskonzept ist laut Sanha GmbH & Co. KG die Modernisierung der Werke, neue Fertigungstechnologien, der Ausbau der Produktpalette sowie der Vertrieb und die Prozessoptimierung in Höhe von 23 Mio. Euro. Die Geschäfte hingegen sollen laut dem Finance Magazin enttäuschend gewesen sein.

Möglichkeiten für Betroffene

Die zunehmenden Ausfälle der Rückzahlungen, Laufzeitverlängerungen und sogar die Zahlungsunfähigkeit lassen zahlreiche Anleger bangen. Gerade in Fällen der Insolvenz drohen den Anlegern meist hohe Verluste bis hin zum Totalverlust. Häufig werden Anleger falsch oder nicht umfassend beraten, sodass sich hieraus auch mögliche Schadensersatzansprüche ergeben. Betroffenen wird deshalb empfohlen frühzeitig zu reagieren und anwaltlichen Rat hinzuzuziehen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.

IVA AG : +49 621 180000