Apollo Medienfonds und die Anleger
Erneut gibt es schlechte Nachrichten für Anleger der ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG. Kurz vor Weihnachten wendet sich die Fondsgesellschaft an ihre Anleger und fordert diese auf, ausstehende Einlagen i.H.v. 30% des Beteiligungsbetrages an die Fondsgesellschaft zu zahlen. Dieser Schritt sei nötig, da die Finanzverwaltung eine Vielzahl von Verträgen im Zusammenhang mit den Filmproduktionen steuerlich nicht anerkennt. Insgesamt fordert das Finanzamt rund 14 Millionen Euro.
Schlechte Nachrichten bereits im Frühjahr
Für die Anleger der ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG gab es bereits im Frühjahr unerfreuliche Nachrichten. Die Fondsgesellschaft teile ihren Anlegern mit, dass das Finanzamt die Verlustzuweisungen zu Beginn der Beteiligung überwiegend aberkennen wolle. Dies ist umso ärgerlicher, da die produzierten Filme nicht den erhofften Erfolg erzielten, wie es den Anlegern im Fondsprospekt noch dargestellt wurde.
Anleger sollten Zahlungsaufforderung prüfen lassen
Anleger sollten der Zahlungsaufforderung der ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG nicht ohne den Rat eines auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalts entsprechen. Zunächst ist zweifelhaft, ob die Fondsgesellschaft die Zahlung verlangen kann. Im Übrigen ist es gegebenenfalls möglich, dass der Anleger gegen den vermeidlichen Zahlungsanspruch mit einer Schadensersatzforderung aufrechnen kann.
Insbesondere bei Film- und Medienfonds sind Anleger oftmals nicht vollständig aufgeklärt worden. So wurden die mit der Investition verbundenen Risiken wie z.B. das Risiko des Totalverlust erst gar nicht oder nur am Rande erwähnt. Auch die Ungeeignetheit von Medienfonds im Rahmen der Altersvorsorge wird regelmäßig nicht erwähnt. Hieraus könnten zurechenbare Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung resultieren.
Wir bearbeiten Fälle im Zusammenhang mit der ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.