29.01.2015. Die ApolloProScreen KG i. L. sowie die ApolloProScreen GmbH haben am Montag, den 22.12.2014, beantragt, das Insolvenzverfahren über ihr Vermögen zu eröffnen. Zum Gutachter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl von der Kanzlei Beck und Partner in München beauftragt.
Nach Angaben der Geschäftsführung ist Hintergrund für den Insolvenzantrag eine Forderung des Finanzamts wegen nicht gezahlter Umsatzsteuer für das Jahr 2003. Dem Antrag der Gesellschaften auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung sei wider Erwarten und überraschend vom Finanzgericht München nicht stattgegeben worden.
Die Geschäftsführung der ApolloProScreen KG i. L. hatte die Anleger in der Vergangenheit aufgefordert, angeblich ausstehende Einlageverbindlichkeiten zu zahlen. Dieser Aufforderung sind die Anleger teilweise nachgekommen.
Die IVA Rechtsanwalts-AG vertritt zahlreiche Anleger in dieser Angelegenheit und hat empfohlen, der Aufforderung der ApolloProScreen KG i. L. nicht zu entsprechen, da die von der Fondsgesellschaft vorgelegten Informationen nur sehr lückenhaft und undurchsichtig waren.
Einer Aufforderung der IVA Rechtsanwalts-AG, den steuerlichen Ermittlungsbericht über die Verhandlungsprüfung bei der ApolloProScreen KG i. L. für das Geschäftsjahr 2003 sowie den Ermittlungsbericht über die umsatzsteuerrechtliche Würdigung des Sachverhalts zu überlassen, ist die Fondsgesellschaft nicht nachgekommen.
Hinzu kommt, dass die Gesellschaft von den Anlegern insgesamt ca. € 21 Millionen forderte, obwohl die zu zahlende Umsatzsteuer für das Geschäftsjahr 2003 inklusive Zinsen lediglich € 14.224.034,67 betrug. Der Differenzbetrag sei – so die Geschäftsführung der ApolloProScreen KG i. L. - zu beanspruchen, um „Kosten für zukünftige Verfahrens- und Gerichtsgebühren und die Aufrechterhaltung der Gesellschaft“ zu ermöglichen.
Eine genaue Abrechnung der Kosten bzw. eine Liquiditätsplanung, die eine Summe über ca. € 7 Millionen rechtfertigen würden, lieferte die Gesellschaft nicht.
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