Aquis Fonds

Sparte: Aquis Fonds

 

Zwischen 1993-1998 errichtete die Initiatoren-Gruppe Groth & Graalfs in Berlin (Drewitzer Heide) ein komplett neues Wohngebiet, welches sich aus öffentlich geförderten Mietwohnungen, frei finanzierten Wohnungen und Häusern, einem Ortszentrum mit den dazu gehörenden Handels- und Gewerbeflächen sowie diversen Infrastruktureinrichtungen zusammensetzt. Das hierfür benötigte Investitionsvolumen belief sich auf insgesamt mehr als 1 Milliarde Euro. Hierbei wurden 460 Millionen Euro über 18 (geschlossene) Immobilienfonds in der Rechtsform der OHG finanziert, wobei ca. 150 Millionen Euro Eigenkapital durch Anleger eingebracht wurden. Die restliche Summe wurde von den Fonds über Kreditinstitute finanziert.

 

Beteiligt war in der Regel die Development und Wohnbau Groth GmbH & Co. Projekt KG. Als Treuhänderin fungierte meistens die allod Immobilien- und Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG oder die B.O.G.E.N. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH.

 

Insgesamt haben seit 1982 rund 7.000 Gesellschafter in ca. 100 geschlossene Immobilienfonds mit einem Gesamtvolumen von mehr als 1,8 Milliarden Euro investiert. Da die vielsprechenden und oftmals „gewagten“ Prognosen der Prospekte zu den erzielbaren Mieten aufgrund veränderter Marktsituationen erheblich korrigiert werden mussten und eine Anschlussförderung durch das Land Berlin versagt wurde, sind nunmehr viele der Fonds der Aquis GmbH in Schieflage geraten, sodass die Gesellschafter zu Nachschüssen aufgefordert wurden.

 

Die Anleger werden nun zum einen von den Gesellschaften selbst in Form von Sanierungsnachschüssen sowie Liquidationsfehlbeträgen, und zum anderen von Gesellschaftsgläubigern beispielsweise aus Bau- und Objektdarlehen (u.a. Allora Industrie- und Wohnbau GmbH sowie der Berlin-Hannoverschen Hypothekenbank AG), in Anspruch genommen.

 

Anteile durch Treuhänder (B.O.G.E.N.)

Die bislang heftig umstrittene Frage nach der Außenhaftung von Anlegern, die den AQUIS-Fonds über die B.O.G.E.N. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH beigetreten sind (Treugeber), ist nun von mehreren Gerichten zu Gunsten der Anleger (Zeichner) entschieden worden. Nach den Entscheidungen mehrere Oberlandesgerichte, haften Gesellschafter, die an einer Fondsgesellschaft in der Rechtsform der Offenen Handelsgesellschaft (OHG) über den Treuhänder B.O.G.E.N. beteiligt sind gegenüber den Gläubigern der OHG auf Zahlung gemäß § 128 HGB analog und somit auch nicht gegenüber den finanzierenden Banken.

 

Wir empfehlen daher Anlegern, die mit Forderungen von Gläubigern der Fondsgesellschaft, wie beispielsweise finanzierenden Banken, oder aber des Insolvenzverwalters konfrontiert werden, unbedingt den Rat eines spezialisierten Anwalts einzuholen.

 

Wir bearbeiten Fälle im Zusammenhang mit der B.O.G.E.N. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH. sowie den einzelnen Aquis Fonds. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und nutzen Sie unseren Service der Ersteinschätzung. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können. Nutzen Sie fernen unseren Nachrichtendienst RSS, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.