Baldiges Ende für ewiges Widerrufsrecht in der Darlehens- und Kreditfinanzierung

09.11.2015 – Im Jahr 2016 soll ein neues Gesetz Inkrafttreten, welches das „ewige Widerrufsrecht“ substituiert. Hintergrund ist die europäische Richtlinie zur Regelung von Wohnimmobilienkrediten. Die Bundesregierung plant aufgrund der gesetzlichen Neuregelung bei sämtlichen Verträgen, eventuell auch rückwirkend bei Altverträgen, das Erlöschen des ewigen Widerrufsrechts.

09.11.2015 – Im Jahr 2016 soll ein neues Gesetz Inkrafttreten, welches das „ewige Widerrufsrecht“ substituiert. Hintergrund ist die europäische Richtlinie zur Regelung von Wohnimmobilienkrediten. Die Bundesregierung plant aufgrund der gesetzlichen Neuregelung bei sämtlichen Verträgen, eventuell auch rückwirkend bei Altverträgen, das Erlöschen des ewigen Widerrufsrechts. Hintergrund war die Überlastung der Gerichte und die hohen Verluste, die Banken verbuchen mussten durch die Vielzahl von Verbrauchern die ihre Widerrufsrechte in Anspruch nahmen.

 

Im Jahr 2002 fertigte das Bundesjustizministerium ein Muster zum Widerrufsrecht an. Viele Banken entschieden sich für eigene Formulierungen und schweiften meist inhaltlich und gestalterisch von den, nach neuem Recht gültigen, Vorgaben ab. In seiner Entscheidung vom 18.03.2014 (II ZR 109/13) erklärte der Bundesgerichtshof, dass das Widerrufsrecht der Kreditnehmern bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung nicht erloschen sei. Daraus resultierte der so genannte „Widerrufs-Joker“.

 

Insbesondere Verträge die im Zeitraum zwischen dem 1. November 2002 und dem 30. Juni 2010 abgeschlossen wurden, seien nach der Hamburger Verbraucherzentrale oftmals von fehlerhafter Belehrung betroffen. Bei mangelnder Widerrufsrechtsbelehrung mussten die Banken die Verträge ohne Vorfälligkeitsentschädigung umschulden. Die niedrigen Zinssätze bewegten viele Verbraucher zum Widerruf ihrer Kreditverträge mit der Begründung einer mangelhaften Belehrung. Während die Zinsen bei Baufinanzierungen 2007 bis 2010 bei etwa vier bis fünf Prozent lagen, liegen die Zinsen derzeit deutlich niedriger als zwei Prozent. Banken mussten Milliardenverluste erleiden und aufgrund der entfallenen Vorfälligkeitsentschädigung konnten Verbraucher hohe Summen einsparen.

 

Sollte das Inkrafttreten des Gesetzes zum neuen Jahr erfolgen, ist der Widerruf bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung nur noch drei Monate möglich. Möglich ist, dass auch bereits abgeschlossene Verträge betroffen sind. Darunter fallen demnach Altverträge, die zwischen November 2002 und Juni 2010 abgeschlossen wurden. Bei Inkrafttreten im März 2016 endet die Frist für den Widerruf im Juni 2016.

 

Bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung ihrer Finanzierung haben Sie die Möglichkeit sich anwaltlich zu ihrem Widerrufsrecht beraten zu lassen. Sie sollten zeitnah vor Ablauf der Frist handeln.

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