BGH: positives urteil für Anleger von Offene Immobilienfonds – Commerzbank zu Schadensersatz verurteilt

Für Anleger von offenen Immobilienfonds, könnten zwei Entscheidungen des BGH positive Auswirkungen haben. So hat der BGH auf Klage zweier geschädigter Kapitalanleger die Commerzbank zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt...

Urteil des BGH positiv für Anleger

 

Für Anleger von offenen Immobilienfonds, könnten zwei Entscheidungen des BGH positive Auswirkungen haben. So hat der BGH auf Klage zweier geschädigter Kapitalanleger die Commerzbank zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Der Entscheidung der BGH lag die Auffassung zu Grunde, dass eine Bank bzw. deren Berater über die Möglichkeit aufklären müsse, dass offene Immobilienfonds die Rücknahme ihrer Anteile aussetzen können.

 

In den vom BGH zu entscheidenden Fällen wurden den Anlegern Anteile am offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value als sichere Kapitalanlage mit guten Renditemöglichkeiten empfohlen. Weiterhin könne mit Erwerb der Anteile, so die Berater, von steuerlichen Einsparungen profitiert werden. Mit Beginn der Finanzkrise 2008 geriet eine Vielzahl von offenen Immobilienfonds in finanzielle Schieflage und setzt aufgrund der unerwartet hohen Rückgabebegehren der Anleger in Bezug auf deren Anteile, die Rücknahme aus. Für Anleger, die während der Aussetzung auf Liquidität angewiesen waren, bestand die von Verlusten geprägte Möglichkeit, ihre Anteile über die Börse zu veräußern. Wahrendessen verringerte sich der Wert der Anteile stetig weiter. Mittlerweile wird der Fonds aufgelöst.

 

Bank bzw. Berater hätte aufklären müssen

Nach Ansicht des BGHs hätte die Bank bzw. ihre Berater ihre Kunden daraufhin weisen müssen, dass der Fonds die Rück¬nahme von Anteilen aussetzen kann, wenn dieser nicht ausreichend liquide Mittel hat, um alle Anleger auszuzahlen. „Eine Bank, die den Erwerb von Anteilen an einem offenen Immobilienfonds empfiehlt, muss den Anleger ungefragt über das Bestehen der Möglichkeit einer Aussetzung der Anteilsrücknahme durch die Fondsgesell-schaft aufklären“, so der BGH in seiner Pressemitteilung zu seinen Urteilen. Dies gelte ebenso für Fondskäufe vor Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 und davor.

 

Urteil erhöht Erfolgsaussicht auf Schadensersatz

Die beiden Entscheidungen des BGH machen deutlich, dass betroffene Anleger, die nicht über die Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahe aufgeklärt wurden, gute Chancen auf Schadensersatzansprüche haben. Aus diesem Grund raten wir betroffenen Anlegern, die durch unzureichende Risikoaufklärung einen Schaden erlitten haben, nun zu handeln. Die Anlegerschützer der IVA Rechtsanwalts AG prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.

 

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2014 - XI ZR 477/12

Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.04.2014 - XI ZR 130/13