BGH stützt Verbraucherrechte: Widerruf von Lebens- und Rentenversicherungen (Az.: IV ZR 76/11)

Der Bundesgerichtshof hat am 28. März 2012 über das „ewige Widerrufsrecht“ von Lebens-, sowie Rentenversicherungen entschieden (Az.: IV ZR 76/11).

Der Bundesgerichtshof hat am 28. März 2012 über das „ewige Widerrufsrecht“ von Lebens-, sowie Rentenversicherungen entschieden (Az.: IV ZR 76/11.

Der Kläger hat zum 1. Dezember 1998 einen Rentenversicherungsvertrag mit der Beklagten Versicherung abgeschlossen. Die Beklagte hat den Kläger nicht ordnungsgemäß über sein Widerspruchsrecht nach § 5a VVG aufgeklärt. Die eingezahlten Versicherungssummen von 1998 bis 2002 beliefen sich auf rund 51.000 Euro. Zum 1. Juni 2007 hat der Kläger seinen Vertrag mit der Beklagten gekündigt. Der Rückkaufswert lag bei etwa 53.000 Euro. Am 31. März hat er von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht und forderte die Beklagte zur Rückzahlung sämtlicher Beiträge zzgl. Zinsen auf. Die Forderung wurde ihm jedoch versagt.

Verbraucher steht Widerspruchsrecht zu
Der Bundesgerichtshof hat dem Kläger in seiner Entscheidung jedoch Recht gegeben und die Versicherung zur Zahlung der Leistungen verurteilt. Gemäß § 5a VVG steht dem Verbraucher, wie im Widerrufsrecht, eine 14-tägige Frist zum Widerspruch nach ordnungsgemäßer Belehrung zu. Sollte die Versicherung den Verbraucher nicht in deutlicher Form über sein Widerspruchsrecht belehrt haben, so wird die Frist, nach Ansicht des BGH, nicht in Gang gesetzt. Dem Verbraucher steht in diesem Fall ein „ewiges Widerrufsrecht“ zu, wie es, bis vor der Gesetzesreform im März 2016, auch bei Darlehensverträgen der Fall war.

Anwalt prüft Ansprüche
Der späte Widerruf einer Lebens- oder Rentenversicherung, nach der Kündigung, kann auch rückwirkend vorgenommen werden. Die BGH-Entscheidung vom 28. März 2012 (Az.: IV ZR 76/11) stützt sich dabei insbesondere auf Versicherungsverträge, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007, nach dem sog. Policenmodell, abgeschlossen wurden. Bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung sollten Verbraucher anwaltlichen Rat hinzuziehen um ihre rechtlichen Möglichkeiten zu überprüfen und durchzusetzen.

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