Sparte: Schrottimmobilien
Bremen und Nordrhein-Westfalen wollen die Eigentümer von Schrottimmobilien stärker finanziell in die Pflicht nehmen. Da die Gebäudebesitzer die Immobilie oftmals verwahrlosen lassen und aufgrund mangelnder Rentabilität Modernisierung und Instandsetzung unterließen, sollen diese nun in die Pflicht genommen werden und die Schrottimmobilie entweder sanieren oder sich anteilig an deren Beseitigung bzw. Abriss beteiligen. Dazu wollen die Länder einen Entwurf zur Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) in den Bundesrat einbringen. Geplant ist die bisherige Duldungspflicht in § 179 BauGB zu einem Handlungsgebot an den Eigentümer umzuwandeln.
Betroffene nicht noch mehr belasten
Die Anlegerschützer der IVA Rechtsanwalts AG lehnen solch eine Rechtsgrundlage zum Einschreiten gegen Schrottimmobilieneigentümer strikt ab. Die Eigentümer von sanierungsbedürftigen Schrottimmobilien sind durch den Erwerb der Immobilien schließlich zu genüge belastet. In diesem Zusammenhang sind die Anleger oftmals schon an der finanziellen Belastbarkeitsgrenze angelangt. Eine zusätzliche Kostenbeteiligung seitens des Staates, würde die überwiegende Zahl der Beteiligten endgültig in den finanziellen Ruin treiben.
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