Clerical Medical Wealthmaster – Wichtiger Erfolg für betroffene Anleger

Für betroffene Anleger des Lebensversicherers Clerical Medical gibt es wieder Hoffnung. Der BGH hat nun entschieden, dass der Versicherer die versprochenen Auszahlungen zu leisten hat...

Sparte: Clerical Medical

 

Für betroffene Anleger des Lebensversicherers Clerical Medical gibt es wieder Hoffnung. Der BGH hat nun entschieden, dass der Versicherer die versprochenen Auszahlungen zu leisten hat. Des Weiteren erkannte das Gericht das Recht auf Schadensersatz an. Im Folgenden müssen nun die Oberlandesgerichte erneut entscheiden.

 

Für betroffene Anleger des britischen Lebensversicherers Clerical Medical gibt es auch einmal positive Nachrichten. So hat der BGH nun entschieden, dass der Versicherer seinen Kunden die versprochenen Auszahlungen leisten muss. Der BGH erkannte damit die von den Anlegern geltend gemachten Erfüllungsansprüche an.

 

Des Weiteren seien nach Auffassung des Gerichts Schadensersatzansprüche möglich. Über solche müssen allerdings die Oberlandesgerichte im Einzelfall entscheiden. Der BGH verwies im Ergebnis fünf Fälle an die Vorinstanzen zurück, um den Sachverhalt genauer zu prüfen.

 

Eine Vielzahl von Gerichtsverfahren

Nach Schätzungen des BGH sind bundesweit nahezu 1000 Gerichtsverfahren gegen Clerical Medical anhängig. 40 davon befinden sich bereits beim BGH. Die Lloyd's Banking Group – der Mutterkonzern – hat nach Angaben eines Unternehmenssprechers Rückstellung i.H.v. 175 Millionen Pfund gebildet. Verbraucherschützer sehen bereits eine neue Klagewelle anrollen.

 

Prognose war unrealistisch

Bei der Urteilsverkündung sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Mayen, dass der Abschluss der Verträge über kreditfinanzierte Lebensversicherungen für die Angler „wirtschaftlich nachteilig“ gewesen sei. Berechnungen beruhend auf Prognosen mit 8,5% Rendite waren von Anfang an unrealistisch. Der Versicherer selbst habe lediglich mit 6 Prozent Rendite gerechnet.

 

Des Weiteren hätte der Versicherer darüber aufklären müssen, dass es „nach eigenem Ermessen darüber entscheidet, in welcher Höhe eine tatsächlich erzielte Rendite an die Versicherungsnehmer weitergeben wird und in welcher Höhe sie in Reserven fließt". In diesem Zusammenhang müsse sich das Unternehmen auch die Erklärungen der Versicherungsvertreter zurechnen lassen.

 

Clerical Medical hatte in Deutschland Lebensversicherungen verkauft, die mit einem Anlagemodell integriert waren. Als die Erwartungen in Bezug auf den Wertzuwachs der Anteile nicht aufgingen, reduzierte Clerical Medical unter Berufung auf seine Versicherungsbedingungen den Vertragswert. Nach Ansicht der BGH-Richter sei dies jedoch unzulässig. Clerical Medical könne seine Verpflichtungen aus den Auszahlungsplänen unter Berufung auf seine Versicherungsbedingungen nicht beschränken.

 

Nach Meinungen von Brachen-Experten könnte es nach diesem Urteil für die Clerical Medical teuer werden, da die Erfolgsaussichten einer Klage deutlich gestiegen sind.

 

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