CS Euroreal News: Handeln und Schadensersatz geltend machen

Der Offene Immobilienfonds CS Euroreal befindet sich in der Abwicklung. Dem Fondsmanagement bleiben insgesamt fünf Jahre, um alle im Portfolio befindlichen Immobilien...

Der Offene Immobilienfonds CS Euroreal befindet sich in der Abwicklung. Dem Fondsmanagement bleiben insgesamt fünf Jahre, um alle im Portfolio befindlichen Immobilien zu veräußern und die erzielten Erlöse nach und nach an die Anleger auszuzahlen.

 

Nach der Entscheidung der Anleger im Mai 2012, den offenen Immobilienfonds CS Euroreal nicht mehr fortführen zu wollen, hat sich das Management zur geordneten Auflösung und schrittweisen Auszahlung des Fonds entschlossen. Die ersten Auszahlungen sind bereits erfolgt.

Auf die von den Anlegern wohl wichtigste Frage, wie hoch die Ausschüttungen insgesamt sein werden bzw. wie viel sie von ihrem eingebrachten Kapital wieder sehen werden, kann weiterhin nicht geantwortet werden.

 

Warten oder doch handeln?

Viele Anleger wissen weiterhin nicht, ob sie doch etwas unternehmen oder einfach nur abwarten sollen. Im Wesentlichen stehen ihnen zwei Optionen zur Auswahl. Eine Möglichkeit, wäre die Veräußerung der Anteile über die Börse. Erwähnenswert ist jedoch, dass solch eine Veräußerung stets mit deutlichen Abschlägen verbunden ist. Eine Veräußerung kann somit zu einem deutlichen Kapitalverlust führen.

Da die Anleger durch das Investment einen Schaden erlitten haben, kommt oftmals auch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Betracht. Der Schadensersatzanspruch kann bereits jetzt geltend gemacht werden. Das Abwarten der langjährigen Abwicklungsphase entfällt.

 

Uns hat eine Vielzahl von Anlegern übereinstimmend berichtet, dass sie bei der Wahl der Kapitalanlage in Bezug auf das Risiko stets auf Sicherheit und eine ständige Verfügbarkeit ihrer Ersparnisse bedacht waren, also eine konservative Anlagestrategie verfolgen wollten. Über die mit der ausgewählten Investition verbundenen Risiken, speziell bei den angebotenen Offenen Immobilienfonds, wurden sie regelmäßig nicht aufgeklärt.

 

Wir empfehlen Anlegern, die falsch beraten worden sind, Schadensersatzansprüche durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.

 

Die Anlegerschützer der IVA Rechtsanwalts AG berät Sie gerne im Zusammenhang mit dem Offenen Immobilienfonds CS Euroreal. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.