DB Immoflex : DWS Investment GmbH will Dachfonds auflösen – Hilfe für Anleger

Die Anleger des db ImmoFlex haben es wirklich nicht leicht. So hat die DWS Investment GmbH in einer Mitteilung folgendes bekannt gegeben:

 

„…Wir müssen der Tatsache ins Auge sehen, dass dadurch eine dauerhafte Wiedereröffnung des db ImmoFlex ausgeschlossen ist...

Die Anleger des db ImmoFlex haben es wirklich nicht leicht. So hat die DWS Investment GmbH in einer Mitteilung folgendes bekannt gegeben:

 

„…Wir müssen der Tatsache ins Auge sehen, dass dadurch eine dauerhafte Wiedereröffnung des db ImmoFlex ausgeschlossen ist. Um den Interessen unserer Anleger fair nachzukommen und alle gleich zu behandeln, stellt eine Auflösung des db ImmoFlex die beste Lösung dar.

Deshalb wird die DWS Investment GmbH das Verwaltungsrecht für db ImmoFlex unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten mit Wirkung zum 16. November 2012 kündigen (§ 38 Abs. 1 Satz 1 InvG).“ (Quelle: www.dws.de)

 

Somit steht ein weiterer Fonds vor seiner Auflösung. Anleger müssen nun einen langem Atem beweisen und sich auf mögliche Verluste einstellen.

 

Für Anleger ist nun der Zeitpunkt zum Handeln gekommen. Diese sollten sich nicht alleine auf die künftige Entwicklung des Fonds verlassen, sondern vielmehr den Rat eines auf Kapitalanlagerechts spezialisierten Anwalts aufsuchen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

 

Gibt es Hoffnung?

Diverse Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche lassen Anleger wieder hoffen. In einigen Fällen wurden den überwiegend unwissenden Anleger die Beteiligung am db Immoflex als sichere Kapitalanlage dargestellt. Über die mit dieser Investition verbundenen Risiken, wurden die Anleger häufig nicht informiert.

 

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit dem db ImmoFlex. Wir prüfen in einer Persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.