DEGI Europa 2014: Fiskus profitiert von Immobilienübertragung

Ist es dem Immobilienfonds innerhalb der Abwicklungsfrist von drei Jahren nicht möglich, die im Bestand befindlichen Immobilien zu veräußern, sieht das Investmentgesetz vor...

Aktuell befindet sich der DEGI Europa, wie auch zahlreiche andere offene Immobilienfonds, in der Abwicklungsphase. Dabei versuchen die Fonds, die im Bestand befindlichen Immobilen bestmöglich zu veräußern. Die Erlöse aus den Immobilienverkäufen werden quartalsweise an die Anleger ausgezahlt.

 

Der offene Immobilienfonds DEGI Europa befindet sich in Abwicklung. Ende 2013 sind die noch im Bestand befindlichen Immobilien der Kapitalanlagegesellschaft Aberdeen an die Commerzbank als Depotbank übertragen worden. Zur Freunde der Finanzbehörde.

 

Ist es dem Immobilienfonds innerhalb der Abwicklungsfrist von drei Jahren nicht möglich, die im Bestand befindlichen Immobilien zu veräußern, sieht das Investmentgesetz vor, dass die restlichen Immobilien auf die Depotbank übergehen. Bei diesem Übergang wird Grunderwerbssteuer fällig. Nach Unternehmensangaben des DEGI Europa wurden diesbezüglich rund 8 Millionen Euro zurückgestellt. Geld, was den Anlegern im Endeffekt fehlt.

 

Der DEGI Europa ist jedoch nicht der einzige Immobilienfonds, der dem Fiskus Erträge bringt. Bei den offenen und ebenso in Abwicklung befindlichen Immobilienfonds DEGI Global Business, AXA Immoselect sowie den DEGI International steht der Übergang auf die Depotbank unmittelbar bevor. Dies dürfte laut Aussage von Experten dem Fiskus mehr als 100 Millionen Steuereinnahmen bescheren.

 

Anleger machen jetzt noch Schadensersatz geltend

Auch für betroffene Anleger von offenen Immobilienfonds gibt es Alternativen zur langjährigen Abwicklungsphase. Eine Alternative kann darin bestehen, mögliche Schadensersatzansprüche gelten zu machen. Nach unserer Erfahrungen wurden die Beteiligungen an Immobilienfonds den überwiegend unwissenden Anleger als sichere Kapitalanlage dargestellt. Über die mit dieser Investition verbundenen Risiken, wurden die Anleger häufig nicht informiert. Des Weiteren sind sich die von uns vertretenen Anleger einig, dass sie bei Kenntnis der tatsächlich bestehenden Risiken keinesfalls in den Fonds investiert hätten.

 

Wir empfehlen Anlegern nun zu handeln. Diese sollten sich nicht alleine auf die künftige Entwicklung der Fonds verlassen, sondern vielmehr den Rat eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalts aufsuchen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

 

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit offenen Immobilienfonds. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.