DEGI Europa und P2 Value – Rückstellungen für Grunderwerbssteuer

Nach Ablauf der dreijährigen Abwicklungsphase geht das Sondervermögen von Offenen Immobilienfonds auf die Depotbanken über. Bei diesem Übertragungsakt wird Grunderwerbssteuer fällig...

DEGI International und AXA Immoselect - Übergang in 2014

 

Nach Ablauf der dreijährigen Abwicklungsphase geht das Sondervermögen von Offenen Immobilienfonds auf die Depotbanken über. Bei diesem Übertragungsakt wird Grunderwerbssteuer fällig. So auch bei den beiden Immobilienfonds DEGI Europa und P2 Value. Zur Tilgung der dann entstehenden Verbindlichkeiten bilden die Fonds Rückstellungen. Beim DEGI Europa belaufen sich diese auf acht Millionen Euro, beim P2 Vale auf mehr als drei Millionen Euro.

 

DEGI International und AXA Immoselect – Übergang an Depotbank 2014

Die nächste Übertragung von Sondervermögen von Offenen Immobilienfonds findet 2014 statt. Hierbei stehen die beiden Fonds DEGI International und AXA Immoselect im Mittelpunkt. Welche Auswirkungen die Bildung der Rückstellung genau auf die Anteilspreise hat, kann bisher nicht gesagt werden. Sicher ist jedoch, dass die Anteile weiter an Wert verlieren werden.

 

Schadensersatz als Alternative für Betroffene

Auch für betroffene Anleger gibt es Alternativen zur langjährigen Abwicklungsphase. Eine Alternative beispielsweise kann darin bestehen, mögliche Schadensersatzansprüche gelten zu machen. Nach unserer Erfahrungen wurden die Beteiligungen am Immobilienfonds den überwiegend unwissenden Anleger als sichere Kapitalanlage dargestellt. Über die mit dieser Investition verbundenen Risiken, wurden die Anleger häufig nicht informiert. Des Weiteren sind sich die von uns vertretenen Anleger einig, dass sie bei Kenntnis der tatsächlich bestehenden Risiken keinesfalls in den Fonds investiert hätten.

 

Wir empfehlen Anlegern nun zu handeln. Diese sollten sich nicht alleine auf die künftige Entwicklung der Fonds verlassen, sondern vielmehr den Rat eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalts aufsuchen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

 

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit Offenen Immobilienfonds. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.