DEGI International – Abwicklung statt Öffnung! Hilfe für Anleger

„Der Nächste bitte“ – Erneut wird ein offener Immobilienfonds abgewickelt. So wird nun neben dem AXA Immoselect auch der offene Immobilienfonds DEGI International abgewickelt. Ein Schock für viele Anleger...

Sparte: DEGI International - Folgen für Anleger

 

„Der Nächste bitte“ – Erneut wird ein offener Immobilienfonds abgewickelt. So wird nun neben dem AXA Immoselect auch der offene Immobilienfonds DEGI International abgewickelt. Ein Schock für viele Anleger.

 

Die Anleger des DEGI International haben es wirklich nicht leicht. Der offene Immobilienfonds wird wie sein „Schwesterfonds“ DEGI Europa abgewickelt. Für viele Experten ist diese Nachricht jedoch keine Überraschung. In Fachkreisen wurde bereits seit längerem mit einer Abwicklung gerechnet.

 

Folgen für Anleger?

Im Wesentlichen bedeutet eine Abwicklung für Anleger stets einen finanziellen Verlust. Zusätzlich müssen sich die Anleger mit dem Gedanken abfinden, auch für die nächsten Jahre nicht über ihr Geld verfügen zu können. Als nächster Schritt wird der Fonds versuchen, seine im Besitz befindlichen Immobilien zu veräußern und mit dem Erlös Abschlagszahlungen an die Anleger zu leisten. Die genaue Höhe dieser Zahlungen, kann bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.

 

Eine weitere Möglichkeit – um schneller an Geld zu kommen – ist der Anteilsverkauf über die Börse. Jedoch zeigt die Erfahrung, dass dies mit der Hinnahme von erheblichen Verlusten verbunden ist.

 

Ursächlich für die Abwicklung des DEGI International war – wie beim AXA Immoselect auch –, die massiven Rückgabewünsche der Anleger, die bei einer Wiedereröffnung des Fonds allem Anschein nach nicht hätten bedient werden können, da der Fonds nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt hätte.

 

Hoffnung für geschädigte Anleger

Betroffene Anleger sollten von einem Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Kapitalanlagerecht überprüfen lassen, ob Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bestehen. Die Fondsanteile des DEGI International wurden häufig als Anlage „ohne Risiko“ und „stets verfügbar“ verkauft. Ansatzpunkt für eine fehlerhafte Beratung ist zudem häufig, dass die Vermögensberater nicht über Ausgabeaufschläge und Verwaltungsvergütungen, die an die Bank zurückfließen, aufgeklärt haben. Da für die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen Verjährungsfristen laufen, empfehlen wir den Anlegern, nicht zu zögern.