DEGI International: Angebot der Allianz – annehmen?

Wie den Anlegern des offenen Immobilienfonds DEGI International bereits bekannt ist, befindet sich der Fonds bis zum 15. Oktober 2014 in der ordentlichen Abwicklung. Ursächlich für die Abwicklung des DEGI International waren die massiven...

DEGI International - Geschlossen, Abwicklung & Allianz

 

Wie den Anlegern des offenen Immobilienfonds DEGI International bereits bekannt ist, befindet sich der Fonds bis zum 15. Oktober 2014 in der ordentlichen Abwicklung. Ursächlich für die Abwicklung des DEGI International waren die massiven Rückgabewünsche der Anleger, die mangels Liquidität nicht hätten bedient werden können. Die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft plant zwar, über einen Zeitraum von 3 Jahren das Fondsvermögen aus den Verkaufserlösen der im Besitz befindlichen Immobilien an die Anleger auszuschütten, jedoch kann zum heutigen Zeitpunkt keine Prognose über die Höhe der Erlöse getroffen werden.

 

Betroffene Anleger des DEGI International haben aktuell Post der Allianz Bank erhalten. Viele sind nun verunsichert und fragen sich, wie sie darauf reagieren sollen.

 

Angebot der Allianz Bank

Die Beteiligungen an dem offenen Immobilienfonds wurden von der Dresdner Bank AG vermittelt, weshalb die Allianz nun ihren Kunden ein Vergleichsangebot unterbreitet. Hierbei soll die Allianz Deutschland die Anteile des Anleger / Kunden zu einem Festpreis von 42,78 € pro Anteil zurück kaufen. Als Vorteile dieses Vergleichsvorschlags werden u.a. der feste Kaufpreis, die Sicherheit vor weiteren Verlusten als auch die zeitnahe Liquidität genannt (Auszahlung Ende Februar 2012). Als Befristung des Angebots ist der 15.02.2012 genannt.

 

Gibt es Nachteile?

Gibt sich der Kunde mit dem Vergleichsangebot der Allianz einverstanden, so verzichtet er im Gegenzug auf etwaige Ansprüche gegen die Allianz (und ihre Vertreter) im Zusammenhang mit der Anlage des DEGI International. Dies bedeutet konkret für Anleger, dass eventuelle Schadensersatzansprüche z.B. aus einer fehlerhaften Beratung nicht mehr geltend gemacht werden können. Weitere beachtenswerte Nachteile sind die erheblichen Kurs- sowie Zinsverluste, die mit der Annahme dieses Angebots verbunden sind.

 

Betroffene Anleger des DEGI International sollten daher nicht überstürzt handeln und den Rat eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts einholen. Oftmals lassen sich die Verluste gänzlich vermeiden, da bei Bestehen eines Schadensersatzanspruchs gegenüber der Allianz, diese die Anlage im Ganzen rückabwickeln müsste und der Anleger so gestellt würde, als hätte er die Kapitalanlagen nicht erworben.

 

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit dem Fonds Degi International. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.