DEGI International: Auszahlung Oktober 2012 verschiebt sich auf November

Anleger des offenen Immobilienfonds DEGI International müssen sich noch einen Monat gedulden. Wie das Fondsmanagement mitteilte, verschiebt sich die für Oktober 2012 geplante Ausschüttung um einen Montag auf November...

Sparte: Offener Immobilienfonds verschiebt Auszahlung

 

Anleger des offenen Immobilienfonds DEGI International müssen sich noch einen Monat gedulden. Wie das Fondsmanagement mitteilte, verschiebt sich die für Oktober 2012 geplante Ausschüttung um einen Montag auf November.

 

Ursächlich sollen nach Angaben des Managements geplante Immobilienverkäufe aus dem Portfolio des Fonds sein, die jedoch erst im November erfolgen. Aufgrund dieser Tatsache habe man sich entschieden, die Auszahlung um einen Monat zu verschieben, so das Management.

 

Anleger, die in den offenen Immobilienfond investiert haben, raten wir zu handeln. So können Prospektfehler und/oder Falschberatungen der vermittelnden Banken oder anderen Vertriebsorganisationen zu Schadensersatzansprüchen führen.

 

Handlungsmöglichkeiten für Anleger

Diverse Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche lassen Anleger wieder hoffen. So wurde in einigen uns bekannten Fällen den überwiegend unwissenden Anlegern die Beteiligung am Immobilienfonds als sichere Kapitalanlage dargestellt. Über die mit dieser Investition verbundenen Risiken, wurden die Anleger häufig nicht informiert. Eine weitere, für den Anleger oft unbekannte Tatsache ist, dass Banken, Sparkassen sowie sonstige Berater Rückvergütungen dafür erhalten haben, dass sie den Fonds vermittelt haben. Dies stellt eine Tatsache dar, über die man die Anleger hätte aufklären müssen, da hier Interessenskonflikte drohen. Des Weiteren sind sich die betroffenen Anleger einig, dass sie bei Kenntnis der tatsächlich bestehenden Risiken keinesfalls in den Fonds investiert hätten.

 

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit dem DEGI International. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.