DG Fonds - Verjährung droht! Hilfe für Anleger

Seit 1969 legte die DG Bank (später DZ Bank AG) zahlreiche Immobilienfonds (DG-Fonds) auf. Vertrieben wurden die Fondsanteile insbesondere durch die Volksbanken und Raiffeisenbanken...

Achtung Verjährung! Kapitalanleger der DG-Fonds sollten umgehend handeln, bevor Ansprüche Ende 2011 endgültig verjähren.

 

Seit 1969 legte die DG Bank (später DZ Bank AG) zahlreiche Immobilienfonds (DG-Fonds) auf. Vertrieben wurden die Fondsanteile insbesondere durch die Volksbanken und Raiffeisenbanken. Der Verlauf des Fonds ähnelt anderen in der Branche etablierten Immobilienfonds. So entwickelte sich die Anlage nicht wie erwartet und die Versprechungen der Emittenten gegenüber den Anlegern wurden enttäuscht. Statt der so sicher geglaubten und versprochenen Rendite zur Altersvorsorge müssen Anleger nun mit dem herben Verlusten und dem Risiko des Totalverlusts rechnen.

 

Innerhalb der Verkaufsgespräche wurden stets die für Anleger wohlklingenden Schlagwörter wie „sicher, Steuern sparen und ideale Altersvorsorge“ verwendet. Über Risiken wurde kaum bzw. ungenügend aufgeklärt – zum Leidwesen der Anleger. So wurden überwiegend unerfahrene und unwissende Kapitalanleger zum Anteilserwerb animiert. Die Volksbanken und Raiffeisenbanken haben meist auch verschwiegen, dass sie Provisionen (sog. Kick Backs) für die Vermittlung der Anlageprodukte (DG-Fonds) erhalten, obwohl diese laut BGH dazu verpflichtet waren.

 

Die oben aufgezählten Punkte bieten für betroffene Kapitalanleger die Chance, ohne Schaden die Angelegenheit abzuschließen. Auch heute noch haben Anleger die Möglichkeit, Schadensersatz gegenüber den Banken gelten zu machen.

 

Achtung: Verjährung 2011

Folge des im Jahre 2002 geänderten Verjährungsrechts ist, das die Ansprüche von Anlegern der DG-Fonds, die vor 2002 ihre Anlage erworben haben, endgültig Ende 2011 verjähren. Nach diesem „Fristablauf“ gibt es keine Möglichkeit mehr, Schadensersatz oder sonstige Ansprüche gelten zu machen. Anleger sollten daher umgehend handeln!

 

Wir bearbeiten Fälle im Zusammenhang mit den DG-Fonds. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können. Nutzen Sie fernen unseren Nachrichtendienst RSS, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.