Die „deutsche Sammelklage“ – Musterfeststellungsklage ab dem 1. November 2018

Mitte März diesen Jahres hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Katarina Barley (SPD) einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage in die Ressortabstimmung gegeben. Anfang Mai hat das Kabinett den überarbeiteten Entwurf beschlossen, welcher am 1. November 2018 als Gesetz in Kraft treten soll.

Um was handelt es sich bei Musterfeststellungsklagen?

Häufig erleiden Verbraucher auf gleiche Weise Schäden. Das aktuellste Beispiel hierfür ist der Skandal um manipulierte Schadstoffwerte bei Diesel-Fahrzeugen. Häufig können sich betroffene Verbraucher gegen Unternehmen jedoch nicht rechtlich zur Wehr setzen, da die Fälle oftmals riskant, aufwendig und teuer werden könnten. Deshalb ist mit der Musterfeststellungsklage die Einführung eines Klageverfahrens von Verbraucherverbänden stellvertretend für die Betroffenen gegen Konzerne geplant.
Die Musterfeststellungsklage dient vor allem der Entlastung eines einzelnen Verbrauchers, da sich viele Prozesse über mehrere Instanzen erstrecken können, sollen künftig Verbraucherschutzverbände die gerichtlichen Auseinandersetzungen für eine Vielzahl von Verbrauchern übernehmen.
Damit ein Verbraucherschutzverband klagen darf müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört zum einen die erforderliche Anzahl von Mitgliedern, um überhaupt klageberechtigt zu sein. Des Weiteren muss auch eine gewisse Anzahl von Verbrauchern betroffen sein für die stellvertretend agiert wird.

Wie verläuft die Musterfeststellungsklage?

Für eine ordnungsgemäße Klageeinreichung müssen mindestens zehn Fälle von Betroffenen ausführlich aufgearbeitet werden. Daraufhin prüfen die Gerichte grundsätzlich die Zulässigkeit einer Klage. Bei Zulässigkeit der Klage folgt eine öffentliche Bekanntmachung und die Eröffnung eines Klageregisters beim Bundesamt für Justiz. Innerhalb von zwei Monaten müssen sich neben den zehn Betroffenen der Klageeinreichung noch mindestens 40 weitere Personen melden.
Das Klageverfahren kann sowohl mit einem Urteil als auch einem Vergleich beendet werden. Trifft ein Gericht die Entscheidung, dass ein Konzern unter vorsätzlicher Schädigung schadensersatzpflichtig ist, können sich die Betroffenen aus dem Klageregister auf die Schadensersatzpflicht in einem eigenen Klageverfahren berufen. Das Bestehen von Schadensersatzansprüchen und die Höhe müssen jedoch in einem gesonderten Verfahren individuell bestimmt und festgelegt werden. Zwar müsste künftig in den darauffolgenden Verfahren keine Glaubhaftmachung von tatsächlichen Schäden stattfinden, da sich Betroffene auf die Ausführungen in den von Verbraucherschutzverbänden erstrittenen Urteilen berufen können, aber ohne eine weitere gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche erfolgt keine erfolgreiche Musterfeststellungsklage für den Einzelnen.
Bei einem erfolgreichen Vergleich können die im Klageregister eingetragenen Verbraucher jedoch ohne prozessuale Zwischenschritte Schadensersatz fordern.

Wo liegt der Unterschied zu den US-amerikanischen Sammelklagen?

Der wesentliche Unterschied zu den in den USA populären Sammelklagen liegt darin, dass im deutschen Raum lediglich Verbraucherschutzverbände stellvertretend klagen dürfen, während in den USA auch Kanzleien Betroffene vertreten.

Sind auch Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler betroffen?

Ob Versicherungsmakler und Finanzanlagenvermittler auch von den Musterfeststellungsklagen betroffen sind ist bislang noch offen. Wahrscheinlicher wäre es jedoch, wenn die Anbieter der Produkte mit Musterfeststellungsklagen konfrontiert werden.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Musterfeststellungsklage im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs von Vorteil ist, da die im Klageregister eingetragenen Verbraucher während der Musterfeststellungsklage keine Kosten tragen und bei einem Vergleich ihren Anspruch sofort durchsetzen können.
Bei einer gerichtlichen Entscheidung hingegen kommen Betroffene nicht ohne weiteres an ihr Geld. Verbraucher können sich auf die Ausführungen des Gerichts im Musterfestellungsklageverfahren berufen. Zur Festlegung der entstandenen Schäden und der Höhe der Schäden muss jedoch ein weiteres Gericht entscheiden. Dabei ist es auch möglich, dass die Parteien die gerichtliche Entscheidung anfechten, der Fall durch den Instanzenzug fährt und weitere Kosten entstehen.

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