Die Laurèl GmbH befindet sich im Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung. Das Unternehmen ist überschuldet. Um eine Insolvenz vorerst abzuwenden, bleiben dem Unternehmen maximal drei Monate Zeit um ein Sanierungskonzept auszuarbeiten. Sowohl Vollstreckungen als auch Zwangsmaßnahmen sind vorerst nicht durchsetzbar. Was könnte das Schutzschirmverfahren für die Anleger bedeuten?
Im Jahr 1976 wurde das deutsche Luxusbekleidungsunternehmen Escada von Wolfgang Ley gegründet. Vier Jahre nach der Gründung folgte die Zweitlinie von Escada, die hochpreisige Mode der Laurèl GmbH. Nachdem die Muttergesellschaft Escada im Jahr 2009 insolvent war, wurde die Laurèl GmbH aufgekauft und seither eigenständig geführt. Im November 2012 hat das Modeunternehmen eine Anleihe begeben, die bei einer fünfjährigen Laufzeit mit 7,125 Prozent p.a. verzinst war (WKN: A1RE5T). Die Laurèl GmbH sammelte etwa 20 Mio. Euro Anlegergelder ein. In den letzten Monaten kam es vermehrt zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten, sodass das Unternehmen eine Anleihesanierung plante. Hierfür sollten Anleger einem Forderungsverzicht von 78 Prozent, einer Zinsaussetzung ab dem 1. September 2016 und einer Stundung bis Mitte 2017 der im November fälligen Zinsauszahlung zustimmen. Im Gegenzug sollten die Anleger die noch übrigen 22 Prozent der Anleihe vorzeitig zurückerhalten. Nachdem die erste Anleihegläubigerversammlung am 17. Oktober aufgrund der zu geringen Präsenz nicht beschlussfähig war, wurde für den 14. November 2016 eine zweite Versammlung einberufen. In der Nacht vom 13. auf den 14. November kündigte einer der Hoffnungsträger, der Investor Shenzen Oriental Fashion Asset Management Co. Ltd., den Abbruch der Verhandlungen an. Der asiatische Investor entschied sich kurzerhand gegen ein Investment in die Laurèl GmbH außerhalb einer Insolvenz. Im Zuge dessen wurde die für den 14. November angesetzte Versammlung abgesagt und ein Insolvenzantrag gestellt. Seit das Amtsgericht München am 18. November 2016 einer Sanierung in Eigenverwaltung stattgegeben hat, bleiben dem Unternehmen maximal drei Monate Zeit ein Sanierungskonzept vorzuweisen.
Bedeutung eines Schutzschirmverfahrens
Das Schutzschirmverfahren ist ein im § 270b InsO (Insolvenzordnung) geregeltes Rechtsinstrument, das Unternehmen die Möglichkeit eröffnet in Eigenverwaltung Sanierungsmaßnahmen vorzubereiten. Ein Schutzschirmverfahren wird eingeleitet, wenn Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Während der maximal drei Monate im Schutzschirmverfahren können weder Vollstreckungen noch Zwangsmaßnahmen gegen das Unternehmen durchgesetzt werden. Die durch das Schutzschirmverfahren verschaffte Zeit muss das Unternehmen zur Erstellung und Vorbereitung eines Sanierungskonzepts nutzen. Das gesamte Verfahren wird von einem gerichtlich befugten Sachwalter kontrolliert. Die dabei entstehenden Kosten werden vom Schuldner getragen, da es sich dabei um den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 275 Abs. 1 InsO handelt Die entstehenden Kosten können gegebenenfalls auch der vorläufigen Insolvenzmasse in Rechnung gestellt werden.
Ein Schutzschirmverfahren könnte sich auch nachteilig für die Anleger auswirken, da dem Unternehmen zusätzliche Kosten entstehen. Der Laurèl GmbH könnten weniger finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um ihre Anleihegläubiger ausreichend zu befriedigen.
Handlungsmöglichkeiten für betroffen Anleger
Im schlimmsten Fall könnten die Anleger hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens sollten sich Anleger rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. Schadensersatzansprüche könnten insbesondere im Zuge fehlerhafter Aufklärung durch Vermittler und Berater geltend gemacht werden.
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