Die Warnung hat sich realisiert – Die Erste Oderfelder mbH & Co. KG ist insolvent

Am 30. Dezember 2015 warnte die Erste Oderfelder mbH & Co. KG bereits vor möglichen Insolvenzen. Seither mussten Anleger um ihre Investitionen bangen. Lange wurden die Anleger nur vertröstet und seit dem 23. August 2016 befindet sich die Erste Oderfelder selbst im Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Chemnitz eröffnete das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Erste Oderfelder mbH & Co. KG, aufgrund von Zahlungsunfähigkeit (Az.: 15 IN 840/16). Zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellte das Gericht Herrn Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler.

Bangen um 100 Mio. Euro Anlegergelder

Insgesamt beteiligten sich rund 7.000 Anleger mit einer Mindesteinlage von 5.000 Euro über die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG als stille Gesellschafter an Produkten wie zum Beispiel SchroederLombard, LombardPlus, LombardClassic, LombardClassic 2. Die 7,15 Prozent hohen Zinsen, drei Jahre Laufzeit, halbjährlichen Ausschüttungen und eine Sachwertsicherung machten das Angebot besonders attraktiv. Insgesamt wurden Investitionen durch die Anleger in Höhe von etwa 100 Mio. Euro getätigt.

Das Unternehmensmodell

Beim Unternehmensmodell handelt es sich um ein Lombardkreditgeschäft: Die Anleger, als stille Gesellschafter der Erste Oderfelder, investieren in Pfandkreditgeschäfte der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG. Diese gewährte über die Investitionsgelder der Anleger Schuldnern Kredite, die durch Pfänder des Schuldners sichergestellt werden. Das ganze Firmenkonglomerat und die, aus den Einlagen erworbenen, Darlehenssummen wurden über den Mittelverwendungskontrolleur Isetreuhand GmbH kontrolliert.

Großrazzia und unerlaubt betriebene Kreditgeschäfte

Die Skandale um die Firmenverstrickungen der Erste Oderfelder reißen seit Monaten nicht ab. Schon im September 2015 kamen die ersten Liquiditätsschwierigkeiten auf. Verantwortlich hierfür war laut Gesellschaft die langwierige Verwertung hochwertiger Pfandgüter. Zudem teilte ein Beschluss der Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht vom 4. Dezember 2015 einen weiteren Seitenhieb an die Lombardium Hamburg aus. Die BaFin ordnete der Lombardium Hamburg eine Abwicklung eingegangener Gelder an. Verantwortlich für die Rückzahlungen sollen unerlaubt betriebene Kreditgeschäfte, insbesondere Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien, sein. Bereits zu diesem Zeitpunkt sprach die Erste Oderfelder vom Vorliegen eines formalen Insolvenztatbestandes.

Am 14. Juni fand eine Großrazzia im Pfandhaus Lombardium und insgesamt zwanzig weiteren Objekten in und außerhalb Hamburgs statt. Es wird aufgrund des Verdachts auf bandenmäßigen Anlagebetrug und der Verstoß gegen das Kreditwesengesetz ermittelt.

 

Gründe für die Insolvenz der Erste Oderfelder

Insbesondere das niederschmetternde Ergebnis einer Pfandbewertung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO könnte als Grund für den Konkurs der Gesellschaft sein. Die Pfänder, die durch die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG eingenommen wurden und als Sicherheit für die Anleger galten, waren statt der eigentlich zu erzielenden Summe von 80 Mio. Euro gerade einmal 4,7 bis 7,9 Mio. Euro wert.

Möglichkeiten der Anleger

Betroffene sollten frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat hinzuziehen um mögliche Schadensersatzansprüche an ihrer Beteiligung prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. In den seltensten Fällen reicht die erzielte Insolvenzmasse aus, um sämtliche Forderungen zu bedienen. Deshalb könnten Ansprüche auf Schadensersatz insbesondere bei der Prospekt- und Vermittlerhaftung in Betracht kommen. Sollten Anlageberater ihre Informations- und Aufklärungspflichten missachtet haben, können betroffene Anleger ihre Ansprüche geltend machen. Weiterhin sollten die Anleger im Falle der Eröffnung eines Regelinsolvenzverfahrens ihre Forderungen frist- und formgerecht beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden.

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