Doch kein Urteil in Sachen Clerical Medical Deutschland - Droht Anlegern die Pleite?

Eine Vielzahl der Bundesbürger vertraute den wohlklingenden Renditeversprechen von Clerical Medical und finanzierte ihre Rentenpolice auf „Pump“. Tatsächlich erhalten haben die Anleger jedoch einen Schuldenberg...

Clerical Medical (CMI) Wealthmaster und die Anleger

 

Eine Vielzahl der Bundesbürger vertraute den wohlklingenden Renditeversprechen von Clerical Medical und finanzierte ihre Rentenpolice auf „Pump“. Tatsächlich erhalten haben die Anleger jedoch einen Schuldenberg. Bereits jetzt versucht Clerical Medical durch Vergleiche einem anstehenden Grundsatzurteil des BGH zu entgehen. Dieses könnte jedoch trotzdem bald fallen.

 

"Sicherheits-Kompakt-Rente", "Lex-Konzept-Rente", "Individual-Rente", "EuroPlan" oder auch "SpaRenta". So bezeichnete der Versicherer Clerical Medical seine kreditfinanzierten Produkte und warb verstärkt mit zweistelligen Renditen, der Möglichkeit Steuern zu sparen und einer üppigen Rente im Alter. Erhalten haben die Kapitalanleger jedoch einen Scherbenhaufen und mehr finanzielle Schwierigkeiten als zuvor. Speziell in Deutschland sind bis zu 20.000 Anleger mit einem Volumen von nahezu 1,5 Milliarden Euro in die auf Pump finanzierten zumeist britischen Policen investiert.

 

Clerical Medical verhindert (vorerst) Urteil

Der von vielen Anlegern und Rechtsbeiständen erwartete Prozess vergangene Woche vor dem Bundesgerichtshof (BGH) blieb leider aus. Der britische Versicherer zog kurzfristig seine Revision zurück und anerkannte damit das Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden und zahlte damit der Klägerin „freiwillig“ 254.500 Euro.

 

Die Klägerin hatte eine fondsgebundene Kapitallebensversicherung gegen Einmalzahlung abgeschlossen und mit einem Bankkredit i.H.v. 247.500 Euro zu 6,5 Prozent Zinsen finanziert. Ziel war es, mit den laufenden Erträgen (Renditen) der Versicherungspolice die Zinsen zu begleichen und zum Schluss 254.500 Euro zur Rückzahlung des Darlehens zu erhalten. Problematisch war jedoch, dass der tatsächliche Wertzuwachs von dem zugesagten erheblich abwich. So generierte die Kapitalanlage lediglich 1,5 - 3 % Rendite, anstatt der zugesagten 8,5. Im Endeffekt konnte die Klägerin weder die Zinsen noch das Darlehn befriedigen.

 

Für Anleger ist nun der Zeitpunkt zum Handeln gekommen. Diese sollten sich nicht alleine auf die künftige Entwicklung der Policen verlassen, sondern vielmehr den Rat eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalts aufsuchen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. So wurde beispielsweise in einigen Fällen den überwiegend unwissenden Anlegern die Beteiligung als sichere Kapitalanlage dargestellt. Über die mit dieser Investition verbundenen Risiken, wurden die Anleger häufig nicht informiert.

 

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit dem Versicherer Clerical Medical. Wir prüfen in einer Persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.