Schiffsfonds DS-Rendite-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory und die Rückforderung der Auszahlungen
Erneut schlechte Nachrichten für Kapitalanleger. Diesmal trifft es die Anleger des Schiffsfonds DS- Rendite-Fonds Nr. 127 VLCC Younara Glory GmbH & Co. Tankschiff KG. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Fonds fordert dieser mit Schreiben vom 19. Oktober 2012 seine Anleger auf, die in der Vergangenheit geleisteten Auszahlungen, die nach Angaben der Gesellschaft nur darlehnsweise gewährt wurden, zurückzuzahlen. In dem Fondsschreiben wird weiterhin angemerkt: „Selbstverständlich ist uns bewusst, dass die Rückzahlung der Auszahlungen ein finanzielle Belastung für jeden Gesellschafter darstellt“. Viele Anleger sind nun verunsichert und wissen nicht, wie sie mit der Rückforderung umgehen sollen.
Rückforderung der Auszahlungen berechtigt?
Nach einer Prüfung der uns übertragenen Fälle ist es fraglich, ob die Gesellschafter überhaupt zu einer Rückzahlung der gewährten Auszahlungen verpflichtet sind bzw. das Rückforderungsbegehren berechtigt ist. Dazu ist eine Prüfung der Regelungen im Gesellschaftsvertrag sowie der gesetzlichen Bestimmungen nötig. Zu klären gilt, ob es sich bei den gewährten Auszahlungen um Gewinne oder um gewinnunabhängige Entnahmen handelte.
Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen?
Neben der Prüfung der obigen Voraussetzung für eine Rückforderung der Auszahlung machen wir im Auftrag unserer Mandanten unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Falschberatung Schadensersatzansprüche geltend.
So wurde in einigen uns bekannten Fällen den gutgläubigen Anlegern die Beteiligung am DS- Rendite-Fonds Nr. 127 als sichere Kapitalanlage dargestellt. Über die mit dieser Investition verbundenen Risiken, insbesondere das Risiko des Totalverlustes, wurden die Anleger häufig nicht informiert. Eine weitere, für den Anleger oft unbekannte Tatsache ist, dass Banken, Sparkassen sowie sonstige Berater Rückvergütungen dafür erhalten haben, dass sie den Fonds vermittelt haben. Dies stellt eine Tatsache dar, über die man die Anleger hätte aufklären müssen, da hier Interessenskonflikte drohen.
Des Weiteren sind sich die betroffenen Anleger einig, dass sie bei Kenntnis der tatsächlich bestehenden Risiken keinesfalls in den Fonds investiert hätten.
Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit dem DS- Rendite-Fonds Nr. 127. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.