DWS Immoflex Vermögensmandat: Handlungsmöglichkeiten für Anleger

Aktuell befindet sich der Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat in der Abwicklungsphase. Diese wird noch bis zum April 2018 andauern...

Sparte: DWS Immoflex Vermögensmandat und Schadensersatz

 

Aktuell befindet sich der Dachfonds DWS Immoflex Vermögensmandat in der Abwicklungsphase. Diese wird noch bis zum April 2018 andauern. Anleger, die diese Zeit nicht abwarten möchten, können Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

Eine Vielzahl von offenen Immobilienfonds wurden Opfer der 2008 ausgebrochenen Finanzkrise und deren Auswirkungen. Als Konsequenz mussten viele Fonds geschlossen und im Anschluss abgewickelt werden. Dass dies für den DWS Immoflex als Dachfonds, der in die betroffene Zielfonds investierte, nicht ohne Konsequenzen bleiben würde, war abzusehen. So setzte das Management des DWS Immoflex im April 2012 die Rücknahme der Anteile aus. Momentan befindet sich der Fonds in der Abwicklungsphase. Während dieser Zeit erhalten die Anleger in regelmäßigen Abständen Ausschüttungen. Erfahrungsgemäß ist hierbei jedoch mit Verlusten zu rechnen.

 

Urteil des Bundesgerichtshofs gibt Anlegern Hoffnung

Mit seiner Entscheidung vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.) entscheid der BGH, dass die vermittelnden Banken über das Schließungsrisiko offener Immobilienfonds ungefragt hätten aufklären müssen. Aufgrund der Möglichkeit der Aussetzung der Anteilsrücknahme und das dadurch begründete stetige Liquiditätsrisikos, hätte die Bank die Anleger hierüber aufklären müssen. Ob eine Schließung des Fonds bereits absehbar war, sei hierbei unerheblich.

 

Schadensersatz auch in der Abwicklungsphase möglich

Auch für betroffene Anleger gibt es Alternativen zur langjährigen Abwicklungsphase. Eine Alternative kann darin bestehen, mögliche Schadensersatzansprüche gelten zu machen. Nach unserer Erfahrungen wurden die Beteiligungen den überwiegend unwissenden Anleger als sichere Kapitalanlage dargestellt. Über die mit dieser Investition verbundenen Risiken, insbesondere dem Aussetzungsrisiko der Anteile, wurden die Anleger häufig nicht informiert. Des Weiteren sind sich die von uns vertretenen Anleger einig, dass sie bei Kenntnis der tatsächlich bestehenden Risiken keinesfalls in den Fonds investiert hätten.

 

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit dem DWS Immoflex. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.