Erfolgreiche Klage gegen Clerical Medical - Hoffnung für Anleger

Wie der Branchendienst „Versicherungstip“ in seiner neusten Ausgabe berichtete, hat das OLG Stuttgart den britischen Versicherer Clerical Medical (kurz: CMI) mit einer Entscheidung vom...

Anleger mit Klage gegen Versicherer Clerical Medical erfolgreich

 

Wie der Branchendienst „Versicherungstip“ in seiner neusten Ausgabe berichtete, hat das OLG Stuttgart den britischen Versicherer Clerical Medical ( kurz: CMI) mit einer Entscheidung vom 12. Mai 2011 (Aktenzeichen: 7 U 144/10) dazu verurteilt, einem Versicherten die in einem Auszahlungsplan vorbehaltlos versprochenen Leistungen bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlen.

 

Abgeschlossen hatte der Kläger eine „Wealthmaster Noble-Police“, welche eine besonders riskante Form der Altersvorsorge darstellt, deren komplette Finanzierung durch einen Bankkredit vollzogen wurde. Doch die unerwartet schlechte Entwicklung vieler Policen der Clerical Medical führte zum Ausbleiben von diversen zugesicherten Leistungen. Geklagt hatte der Kläger nicht etwa auf Schadensersatz, sondern auf Vertragserfüllung, wobei er sich hierbei auf den zum Versicherungsschein gehörenden Auszahlungsplan, in welchem ihm bis zum Jahr 2041 vorbehaltlos erhebliche vierteljährliche Zahlungen zugesagt bekam, berief.

 

Die CMI hingegen vertrat den Standpunkt, dass unter Berufung auf ihre vom Kläger akzeptierten Versicherungsbedingungen, die versprochenen vierteljährlichen Auszahlungen an den Kläger neben der erwirtschafteten Rendite des vom Kläger eingezahlten Kapitals auch dieses selbst heranziehen dürfe und müsse. Hierzu wollte der Versicherer notfalls Poolanteile einlösen, was dazu führt, dass sich der zu Anfang des Vertrags eingebrachte Kapitalstock entsprechend reduziert, wenn die erwirtschaftete Rendite zur Deckung des Auszahlungsvolumens nicht ausreicht.

 

Das Gericht sah dies jedoch anders und gab der Klage des Versicherten statt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass in der Versicherungspolice konkrete Beträge zu den jeweiligen Fälligkeitsdaten aufgeführt und ein verbindliches Vertragsende ( 20.03.2041) genannt wurde, ohne dass formuliert worden wäre, dass die vertraglichen Auszahlungen „längstens“ bis zu diesem festgelegten Datum erfolgen sollten.

 

Nach Meinungen von Brachen-Experten könnte es nach diesem Urteil für die Clerical Medical teuer werden, sollten andere Versicherte dem Beispiel des Klägers folgen, und eben auf Vertragserfüllung klagen.

 

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