Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen Verantwortliche der Performance IMC Vermögensverwaltung AG

In einer Pressemeldung vom 18. August 2017 hat die Staatsanwaltschaft Mannheim von der Einleitung eines Ermittlungsverfahren gegen elf Verantwortliche, darunter zwei Vorstandsmitglieder, der Performance IMC Vermögensverwaltung AG wegen des Verdachts der Marktmanipulation, der Untreue und des Betrugs berichtet.

Der Vorreiter der Performance IMC Vermögensverwaltung AG wurde 1997 von Herrn Andreas Müller gegründet – die Andreas Müller Vermögensverwaltung. Im Jahr 2000 folgte in Mannheim die Gründung der bankunabhängigen Performance IMC Vermögensverwaltung AG. Die Gesellschaft ist seither als Vermögensverwaltung tätig und unterliege laut Prospekt seit 2000 der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und regelmäßigen Prüfungen nach dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Im Jahr 2011 wurde der Investmentfonds Saphir gegründet. Gegenstand aktueller Ermittlungen seien die noch ausstehenden Anleihen Diversified Strategic Asset Allocation Saphir 1 (ISIN LU0327385166) und 2 (ISIN LU0327386214), sowie der Fonds Saphir mit seinen drei Anteilsklassen A, B und C in Höhe von etwa 26 Mio. Euro

Die Staatsanwaltschaft Mannheim hat ihre Ermittlungen aufgenommen, nachdem die BaFin mehrere Anzeigen im Zusammenhang mit der Performance IMC Vermögensverwaltung AG gestellt hat. In der Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Mannheim vom 18. August 2017 wird den Verantwortlichen vorgeworfen, seit 2009 über ein Firmengeflecht ausgegebene Anleihen zwischen Kapitalanlegern und Fonds in abgesprochenen Geschäften an der Börse gehandelt zu haben. Es sollen also fiktive Preise vereinbart worden sein, um über den Wert und die Wertsteigerung von Anleihen zu täuschen. Daraufhin hat das Amtsgericht Mannheim gegen zwei Beschuldigte Haftbefehl erlassen und in Vollzug gesetzt.
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg wertet derzeit umfangreiches Beweismaterial in einer bundesweiten Durchsuchung aus.

Das Finanzmagazin „Fondsprofessionell“ hat am 11. August 2017 berichtet, dass die Kapitalverwaltungsgesellschaft Hauck & Aufhäuser (H&A) die drei Mischfonds aus dem Portfolio der Performance IMC eingefroren habe, da die Werthaltigkeit der Produkte womöglich nicht in vollem Umfang gegeben sei. Zudem seien die beiden 2007 aufgelegten Fonds Saphir 1 (ISIN LU0327385166) und Saphir 2 (ISIN LU0327386214), mit etwa 32 Mio. Euro Volumen, seit einigen Jahren nicht mehr für den öffentlichen Vertrieb in Deutschland verfügbar. Ihnen fehle es an der erforderlichen Zulassung, da sie nach dem neuen Kapitalanlagegesetzbuch als alternative Investmentfonds (AIF) gelten. Der Erwerb für Privatkunden war jedoch nach wie vor möglich, bis zur Sperrung im Juli diesen Jahres. Der 2011 aufgelegte Investmentfonds Saphir (LU0635707374) sei jedoch weiterhin für den öffentlichen Vertrieb zugelassen.

„Fondsprofessionell“ hat zudem erklärt, dass ein Großteil des Portfolios in forderungsbesicherten Wertpapieren ABS stecke. Die forderungsbesicherten Wertpapiere (ABS) sorgten im Jahr 2008 für den großen Börsencrash, der erhebliche Verluste und Totalverluste bei den Anlegern herbeiführte. Bei einem forderungsbesicherten Wertpapier (Asset Backed Security, ABS) handelt es sich um eine Anleihe, die durch Kreditforderungen besichert ist. Der Emittent unterteilt die Wertpapiere in mehreren Klassen, sog. Tranchen, mit abweichend hohen Risiken.

Rechtliche Einschätzung

Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Oftmals wurden Kapitalanlagen ohne die entsprechenden Hinweise auf etwaige Risiken angeboten. So kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung oder bei Prospektfehlern Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Deshalb wird geraten anwaltlichen Rat einzuholen. Sollte es zu einer Verurteilung der Verantwortlichen kommen, könnten Betroffene auch einen Schadensersatzanspruch infolge der unerlaubten Handlung durchsetzen.

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