Erotikbranchen-Riese „Beate Uhse AG“ – Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Beate Uhse AG ist insolvent. Zunächst waren umfassende Sanierungsmaßnahmen geplant, wie zum Beispiel Neufinanzierungen durch Investoren, ein Kapitalschnitt, oder die Restrukturierung der Anleihebedingungen. Nachdem jedoch die Verhandlungen und Restrukturierungspläne scheiterten, entschloss sich der Vorstand des Unternehmens am 15. Dezember 2017 zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim Insolvenzgericht. Die Sanierung im Insolvenzverfahren soll nun die drohende Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens verhindern.

1946 gründete die Pilotin und Namensgeberin Beate Uhse die heutige Beate Uhse AG. Das Unternehmen erlangte als Erotikartikelhandel europaweit an Bekanntheit und zeichnete sich seither mit Erfahrung und Expertise in der Erotikbranche aus. Im Mai 1999 wagte das Unternehmen den Gang an die Frankfurter Börse und firmierte zur Aktiengesellschaft. Im Jahr 2015 emittierte die Beate Uhse AG eine Anleihe mit einem Zinskupon von 7,75 Prozent und einer vierjährigen Laufzeit (WKN: A12T1W). Zahlreiche Anleger investierten etwa 30 Mio. Euro in die Unternehmensanleihe.
Die Umsätze stagnierten jedoch seit Jahren, die Verluste hielten an. Viele Trends wie die Digitalisierung gingen am Unternehmen vorbei. Der Verkauf von pornografischen Filmen ging aufgrund der kostenlosen Angebote im Internet zurück. Zudem konkurrierte die Beate Uhse AG mit zahlreichen moderneren Unternehmen, die sich auf den Onlineverkauf von Erotikartikeln fokussierten und zunehmend Kunden mit ansprechenden Werbespots und dem anonymisierten Erwerb von Erotikwaren köderten.
Die Anleihe stürzte nach Bekanntwerden der Insolvenzanmeldung um fünf Prozentpunkte ab und notiert inzwischen nur noch zehn Prozent des ursprünglichen Werts. Obendrein ist die Anleihe auch nicht besichert.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) drohte der Beate Uhse AG Mitte des Jahres mit  Zwangsgeldern in Höhe von 220.000 Euro. Die Aktiengesellschaft veröffentlichte bis dato noch keinen Jahresbericht für 2016. Die Vorlage der Jahresbilanz verschob sich mehrfach, obwohl die Geschäftszahlen für Aktiengesellschaften innerhalb von vier Monaten vorliegen müssen. Dem Handelsblatt zufolge gab es einige Turbulenzen in der Vorstandsebene. Im April diesen Jahres übernahm Herr Michael Specht den Vorstandssitz des wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens. Im Juni kündigte das Unternehmen den Finanzvorstand, dessen Aufgaben auch Herr Specht übernahm. Dies führte zu weiteren Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Geschäftszahlen.

Rechtliche Einschätzung

Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Oftmals wurden Kapitalanlagen ohne die entsprechenden Hinweise auf etwaige Risiken angeboten. So kann je nach Einzelfall und Prüfung des Sachverhalts die Möglichkeit bestehen, im Rahmen einer fehlerhaften Anlageberatung oder bei Prospektfehlern Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Deshalb wird geraten anwaltlichen Rat einzuholen.

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