Erste Oderfelder GmbH warnt vor möglichen Insolvenzen

Das Gesellschaftsmodell der Erste Oderfelder GmbH und Lombardium Hamburg GmbH scheint an Halt zu verlieren. Wie jetzt aus einem Schreiben der Erste Oderfelder vom 30. Dezember 2015 hervorgeht, warnt die Gesellschaft vor möglichen Insolvenzen und bestätigt die bisland ausbleibenden Zahlungen an Anleger.

 

Zahlreiche Anleger beteiligten sich über die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG als Stille Gesellschafter an Produkten wie zum Beispiel SchroederLombard, LombardPlus, LombardClassic, LombardClassic 2. 7,15 prozentige Zinsen, drei Jahre Laufzeit, halbjährliche Ausschüttungen und eine Sachwertsicherung machten das Angebot besonders attraktiv. Mit einer Mindesteinlage von 5.000 Euro belaufen sich die auf etwa 66 Millionen Euro. Das Unternehmensmodell – ein Lombardkreditgeschäft – baut sich wie folgt auf: Investoren beteiligen sich als Stille Gesellschafter an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Das Anlageobjekt ist ein Pfandkreditgeschäft über die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG. Hierbei gewährte die Lombardium Schuldnern Kredite – die aus Anlegergeldern der Erste Oderfelder bestehen – und durch Pfänder des Schuldners sichergestellt werden sollten. Zum Schutz der Anleger sollen die von der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG an die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG gewährte Darlehenssumme zunächst auf eine Mittelverwendungskonto fließen, das vom Mittelverwendungskontrolleur Isetreuhand GmbH kontrolliert und verwaltet wird. Darüber hinaus sollte die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG eine Globalzession an den Forderungen aus den Pfandkrediten gewähren. Auch dies sollte die Istreuhand GmbH sicherstellen. Das Produkt vermag in sich stimmig zu sein, allerdings arbeitet es auch wie ein Uhrwerk. Sollte ein Zahnrad nicht arbeiten, zerfällt auch der Rest in sich.

 

Schon im September 2015 kamen die ersten Liquiditätsschwierigkeiten auf. Verantwortlich hierfür war laut Gesellschaft die langwierige Verwertung hochwertiger Pfandgüter. Zudem teilte ein Beschluss der Bundesfinanzdienstleistungsaufsicht vom 4. Dezember 2015 einen weiteren Seitenhieb an die Lombardium Hamburg aus. Die BaFin ordnete der Lombardium Hamburg eine Abwicklung eingegangener Gelder an. Verantwortlich für die Rückzahlungen sollen unerlaubt betriebene Kreditgeschäfte, insbesondere Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien, sein. Laut der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG könnte ein formaler Insolvenztatbestand vorliegen, wenn die Lombardium Hamburg den formalen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Das bedeutet, dass die Kreditsummen nicht im vertragsmäßigen Umfang zurückgeleistet werden. Rückschließend würden letztlich auch die Ausschüttungen an die Anleger der Erste Oderfelder ausbleiben. Um die geforderten Summen zu decken bestehe nach der Erste Oderfelder die Möglichkeit der Versteigerung von Inhaberpapieren. Problematisch könnte es allerdings auch um die sichergestellten Pfänder stehen. Denn neben den im Prospekt erwähnten Pfandgütern – Schmuck, Edelsteine, Uhren oder Kunst – sollen auch Rechtsfälle als Pfandleihe hinterlegt worden sein. Unklar ist bislang die unter welchen Voraussetzungen die Bewertung solcher Rechtsfälle stattfand und inwieweit Forderungen aus Rechtsfällen durchgesetzt werden können.

 

Wir empfehlen Ihnen die Beteiligung an der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG auf Schadensersatzansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.

 

Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

Sollten Sie Fragen rund um das Thema haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.