Euro Suisse Plus AG

Die Euro Suisse Plus AG hat seit dem Jahre 2002 Genussrechte zur Finanzierung ihres Unternehmens vergeben. Laut Verkaufsprospekt sollte das Genussrechtskapital in Höhe von 20.000.000,00 € bis zum 30.09.2004 vollständig platziert werden.

Fachanwalt vertritt Anleger der Euro Suisse Plus AG

 

Die Euro Suisse Plus AG hat seit dem Jahre 2002 Genussrechte zur Finanzierung ihres Unternehmens vergeben. Laut Verkaufsprospekt sollte das Genussrechtskapital in Höhe von 20.000.000,00 € bis zum 30.09.2004 vollständig platziert werden.

Beworben hat die Euro Suisse Plus AG die Kapitalanlage im Verkaufsprospekt mit einer Grundverzinsung in Höhe von 6,5 % p.a. zuzüglich einer Gewinnbeteiligung bis zu 6 % p.a. Die Gewinne sollten aus Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien und aus dem Immobilienhandel, sowie aus der Projektierung von Wohn- und Gewerbeimmobilien erfolgen. Der Verkaufsprospekt prognostizierte bereits seit dem Jahre 2003 steigende Gewinne.

Tatsächlich erwirtschaftete die Euro Suisse Plus AG noch in den Jahren 2005 und 2006 erhebliche Verluste, was zur Vernichtung von Anlegerkapital führte.

h3. Anleger zur Benennung der Forderungen bis 15.08.2013 aufgefordert

Anleger der Euro Suisse Plus AG erhielten Post von der durch das Amtsgericht Konstanz bestellten vorläufigen Insolvenzverwalterin RA Hedwig Hanhörster. Hiernach wurden die Anleger aufgefordert, ihre Forderungen gegenüber der Euro Suisse Plus AG mitzuteilen. Als Frist wurde der 15.08.2013 vorgemerkt.

Die IVA Rechtsanwalts – Aktiengesellschaft vertritt bereits Anleger der Euro Suisse Plus AG, prüft derzeit mögliche Prospekthaftungsansprüche der geschädigten Kapitalanleger und empfiehlt den Anlegern, die in Genussrechtskapital der Euro Suisse Plus AG investiert haben, anwaltlichen Rat einzuholen.

 

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