Mifa, das Sanierungskonzept und die Anleger
Nachdem der Fahrradhersteller Mifa seine Zahlen für das Jahr 2013 vorgelegt hat, herrscht bei einer Vielzahl von Anlegern Verunsicherung. Das Unternehmen musste für das Jahr 2013 einen Verlust von 13 Millionen Euro verbuchen und rechnet auch für dieses Jahr mit roten Zahlen.
Anleihe-Gläubiger und Aktionäre dürften mit dem derzeitigen Sanierungskonzept des Fahrradherstellers Mifa nicht sonderlich zufrieden sein. Danach sollen die Anleihe-Gläubiger auf nahezu 60 Prozent ihrer Forderungen verzichten. Gleichzeitig sieht das Konzept vor, dass sich die Laufzeit der Anleihe um weitere drei Jahre und damit bis zum Jahr 2021 verlängert. Weiterhin ist eine Verzinsung von lediglich noch 1 Prozent vorgesehen, anstatt wie bisher 7,5 Prozent. Zur Kompensation sollen die Anleihe-gläubiger zehn Prozent der Aktien erhalten. Damit das Sanierungskonzept umgesetzt werden kann, bedarf es allerdings noch der Zustimmung der Anleihe-Gläubiger sowie der Aktionäre.
Auch wenn es zur Annahme des Sanierungskonzepts der Annahme durch die Aktionäre und Anleihe-Gläubiger bedarf, werden diese um Verluste wohl nicht herumkommen. Weiterhin belastend wirkt die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen möglichen Verstoßes gegen das Aktiengesetz eingeleitet hat. In diesem Zusammenhang sollen auch andere Straftaten mit in die Ermittlungen einbezogen werden. Ob sich am Ende ein Verdacht bestätigen wird, bleibt abzuwarten.
Soweit sich Anleger nicht auf die künftige Entwicklung des Unternehmens oder auf das Restrukturierungskonzepts verlassen und vielmehr Schadensersatzansprüche geltend machen möchten, sollten diese den Rat eines auf Kapitalanlagerechts spezialisierten Fachanwalts aufsuchen. Oftmals wurden Anleger über die mit der Investition verbundenen Risiken nicht vollständig informiert. Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit Mittelstandsanleihen. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.
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