Falk Fonds 67 - Klagt nun die Bank?
Banken bitten zur Kasse. Nun könnte es auch für die Anleger des Falk-Fonds 67, Falk Einkaufs- und Dienstleistungszentrum Objekt Zwickau KG, teuer werden.
Die Anleger des geschlossenen Immobilienfonds (vertreten durch die PROMETA Verwaltungs- und Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in München), der als Kommanditgesellschaft firmiert, müssen aktuell damit rechnen, nachträglich von der Landesbank BW in Anspruch genommen zu werden. Hierbei steht die Rückforderung von Ausschüttungen im Mittelpunkt, bei denen es sich laut Aussage der Bank nicht um Gewinnausschüttungen, sondern um eine Rückzahlung der Einlagen handelte.
Die Bank beruft sich hierbei auf § 172 Abs. 4 HGB, wonach die Einlage eines Kommanditisten, soweit sie zurückbezahlt wird, gegenüber den Gläubigern als nicht geleistet gilt. Die betroffenen Anleger seien daher verpflichtet, diese Beträge an die Darlehensgeber zu zahlen, um deren Ansprüche zu befriedigen.
Die Anleger des Fonds sollen somit für eine verbleibende Darlehnsschuld mit einem Betrag i.H.v. 25,47 % ihrer Einlage haften, da in dieser Höhe trotz negativen Gewinns der KG Ausschüttungen erfolgten. Für viele Anleger bedeutet dies ein finanzielles Desaster.
Hoffnung für Anleger
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart sowie das Landgericht (LG) München haben Anlegern von Falk-Fonds Schadensersatz zugesprochen, weil deren Anlageberater sie bei Abschluss der Geldanlage nicht über die geflossene Innenprovisionen (sog. „Kick-Backs") informiert haben.
Nach den Entscheidungen der Gerichte müssten Anlageberater sowie auch der Vermittler gegenüber Kunden deren „Verdienste“ entweder durch die ihnen zufließende Rückvergütungen (Kick-back) seitens Dritter bzw. bzw. durch den Kunden selbst aufklären. Der Anleger habe einen Anspruch darauf, zu erfahren, wessen Interessen der Vermittler ggf. zusätzlich vertritt und vor allem wie stark dessen eigenes Provisionsinteresse sei.
Nur, wenn er auch die Höhe dieses Teils der "weichen Kosten" kennt, kann er die Empfehlung und seine Renditechancen einordnen.
Wir bearbeiten Fälle im Zusammenhang mit Falk-Fonds. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können. Nutzen Sie fernen unseren Nachrichtendienst RSS, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.