Film & Entertainment VIP Medienfonds am Ende?

Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die VIP Medienfonds 3 und 4 ließen den VIP Medienfonds 2 zusehends in den Hintergrund treten. Doch nun haben auch die Anleger des VIP Medienfonds 2 mit massiven Problemen zu kämpfen. Hierbei drohen...

Sparte: VIP Medienfonds

 

Zahlreiche Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf die VIP Medienfonds 3 und 4 ließen den VIP Medienfonds 2 zusehends in den Hintergrund treten. Doch nun haben auch die Anleger des VIP Medienfonds 2 mit massiven Problemen zu kämpfen. Hierbei drohen den Anlegern Steuernachzahlungen in erheblichem Umfang. Zusätzlich ist sogar ein Totalverlust der Einlage zu befürchten.

 

Wie den Zeichnern der Film und Entertainment VIP Medienfonds 2 GmbH & Co. KG kürzlich von der Geschäftsführung mitgeteilt wurde, befindet sich die Gesellschaft in Liquidation. Weiter bestünden auf Seiten der Fondgesellschaft noch Verbindlichkeiten sowie nicht bilanzierte Verpflichtungen in erheblichem Umfang. Diese Verpflichtungen müssten bei Realisierung von Erlösen aus diversen Verwertungen vorrangig bedient werden. Es ist daher nicht davon auszugehen, dass nach der Befriedigung der Gläubiger Erlöse an die Gesellschafter verteilt werden können.

 

Die VIP Mediengruppe mit Sitz in Grünwald wurde bereits im Jahre 1989 gegründet und hatte sich mit einem Gesamtproduktionsvolumen von rund 1 Milliarden Dollar zu einem bedeutenden Filmproduzenten entwickelt. Zusammen mit namhaften Partnern - darunter US Major Studios’ wie Warner und Sony sowie unzähligen Independent-Produzenten - und Vertrieben wie „The Weinstein Company“ und „Capitol Films“ hat VIP mehr als 50 nationale und internationale Spiel- und Fernsehfilme produziert.

 

Die Entwicklung, Produktion, Vermarktung und der Vertrieb der Kino-, Fernseh- und Musikprojekte und der damit zusammenhängenden Nebenrechte obliegt den VIP-Medienfonds. Mit der Herstellung der Filme wurden regelmäßig Subunternehmer beauftragt. Die Fonds sind als eigenständige Kommanditgesellschaften organisiert, wobei die Anleger direkt oder indirekt als Kommanditisten beteiligt sind und die jeweilige Komplementärin mit der operativen Geschäftsleitung beauftragen. Die Rolle der Komplementärin erfüllt bei allen Fonds die Film & Entertainment VIP Medienfonds Geschäftsführungs GmbH. Sie wird unterstützt von der VIP Services GmbH, die für die Fonds im Wesentlichen Dienstleistungen rund um die Produktion von Filmen erbringt. Bei der VIP Fondsverwaltungsgesellschaft mbH ist die Betreuung der Kommanditisten angesiedelt.

 

Anleger müssen mit Verlusten rechnen

Vertrieben wurden die Fonds hauptsächlich über die Commerzbank AG, als sogenannte „Garantiefonds“. Sowohl die Dresdner als auch die HypoVereinsbank verpflichteten sich durch diverse Schuldübernahmen, die Zahlungsverpflichtungen der Vertriebsfirmen gegen die Fondgesellschaften zu erfüllen. Hierbei übernahmen die Banken eine Schuld i.H.v. 115% der jeweiligen Einlagen der Gesellschafter, wobei die Zahlungen erst ab dem Jahre 2011 und auch nur im tatsächlich nachgewiesenen Schadensfall fällig werden. Ausgeblieben ist der Hinweis für Anleger, dass es sich bei den diversen Schuldübernahmen gerade nicht um Garantien handelt. Aufgeklärt wurde ferner nicht darüber, dass die Zahlungen aus der Schuldübernahme - sofern diese überhaupt gezahlt werden - sicherlich nicht ausreichen werden, um den eigentlichen Schaden der Kapitalanleger zu decken.

 

Des Weiteren soll der Geschäftsführer der VIP GmbH, Andreas Schmid, allein mit den beiden Film und Entertainment VIP Medienfonds 3 und 4, 627 Millionen Euro zum größten Teil veruntreut haben. So wurden nach Schätzungen ca. 80% des Anlegerkapitals an die Dresdner Bank sowie die sowie HypoVereinsbank überwiesen, um die von den Banken übernommenen Schuldübernahmegarantien zu finanzieren, wobei die im Anlageprospekt zugesicherten Investitionen in Filmproduktionen ausblieben.

 

Die Anleger wurden überwiegend mit Steuervorteilen gelockt, die Risiken wurden dagegen kaum erwähnt. Als der Fiskus später die Steuervorteile kassierte, mussten die Anleger Steuernachzahlungen in Millionenhöhe leisten. Dies resultiert daraus, dass der Steuervorteil in Medienfonds nur dann gewährt wird, wenn die Investitionen in Filmproduktionen tatsächlich mehr als 50% betragen.

 

Hoffnung für Anleger der VIP Medienfonds

Das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2/10 O 507/08) hat die Commerzbank zu Schadensersatz verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Bank gegen die Aufklärungspflicht der Anlageberater verstoßen hat. Der Anlageberater hatten seine Kunden nicht darüber aufgeklärt, dass die Commerzbank für die Vermittlung von Fondbeteiligung Provisionen kassiert. Diese sog. Kickbacks beliefen sich beim VIP-Medienfonds 3 auf immerhin 8,25 % der Beteiligungssumme.

Das LG Frankfurt hierzu:

“Diese Aufklärungspflicht dient der Offenlegung einer für den Anleger maßgeblichen Interessenkollision des Anlageberaters”. Erhält ein Berater verdeckte Rückvergütungen, besteht für den Anleger die Gefahr, dass das Kundeninteresse in den Hintergrund und das Provisionsinteresse des Beraters in den Vordergrund tritt.

 

Folgende VIP Medienfonds fanden den Weg auf den Markt:

 

Film & Entertainment VIP Medienfonds 1 GmbH & Co. KG,

Film & Entertainment VIP Medienfonds 2 GmbH & Co. KG,

Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 GmbH & Co. KG,

Film & Entertainment VIP Medienfonds 4 GmbH & Co. KG,

 

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