Wie auch bei anderen Fonds droht beim Fundus Fonds 27 die Durchsetzbarkeit der Ansprüche zu verjähren.
Der Fundus Fonds 27 umfasste Investitionen in einen Bürokomplex in Berlin-Marzahn (sog. Pyramide). Die Immobilie sollte Gewinn erzielen und als ideale Altersvorsorge dienen. Einige Anleger haben zur finanziellen Durchführbarkeit Kredite aufgenommen, was sich im Nachhinein als fatal herausstellte. Ihnen wurde zugesichert, dass sich die Investition trotz der zu zahlenden Zinsen insgesamt lohnen würde und im Ergebnis somit ein Gewinn erzielt werde. Tatsächlich haben die Anleger mit einem Totalverlust zu rechnen. Was dem Fundus Fonds 27 bleibt sind Schulden, die auch durch den Verkauf des Bürogebäude "Pyramide“ nicht beseitigt werden konnten.
Verjährung droht
Beachtenswert für die Anleger ist, dass die Ansprüche gegen Banken und Berater Ende 2011 verjähren – und zwar endgültig! Wir raten Anleger, die bis zum heutigen Zeitpunkt noch nichts unternommen haben, sich von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. Oftmals können diverse Ansatzpunkte zu Schadensersatzansprüchen verhelfen und den entstandenen Schaden durch begrenzen.
Wir bearbeiten Fälle im Zusammenhang mit den Fundus Fonds. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können. Nutzen Sie fernen unseren Nachrichtendienst RSS, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.