Sparte: Grüezi Real Estate AG / Grüezi GmbH
Mit Gerichtsentscheid vom 11.10.2010 (Az.: 5 O 53/09) hat die 5. Kammer des Landgerichts Berlin die Grüezi Real Estate AG aus Berlin dazu verurteilt, eine von ihr verkaufte Eigentumswohnung zurückzunehmen sowie jeglichen weiteren Schaden aus dem Verkauf dieser Eigentumswohnung zu ersetzen.
Die Grüezi GmbH & Co. Liegenschaften KG wurde 1999 gegründet und hat sich 2006 in die die Grüezi Real Estate AG umgewandelt. Die GRÜEZI Real Estate AG mit Sitz in Berlin ist ein Immobilien-Handelshaus und seit 1999 am Markt tätig. Schwerpunkte der Gesellschaft sind der Erwerb von Mehrfamilienhäusern in Städten mit Wachstumspotenzial zur Aufteilung in Eigentumswohnungen sowie die Zusammenstellung ausgesuchter Einzelimmobilien zu Wohnimmobilien-Portfolios. Die GRÜEZI Real Estate AG investiert vornehmlich in Objekte in Berlin und Leipzig. Der Vertrieb dieser Objekte erfolgt über die Konzerntöchter sowie diversen Kooperationspartner.
Die Grüezi GmbH ist trotz ihres schweizerischen Namens eine Berliner Gesellschaft, die lediglich eine Muttergesellschaft in der Schweiz hat. Ziel der Grüezi GmbH ist es, vermietete Eigentumswohnungen an oftmals unerfahrene Kunden zu verkaufen. Die Grüezi nutzt für den Verkauf der Objekte eigene Vertriebsstrukturen, so u.a. die Vito GmbH bzw. die Swiss Contor GmbH. Zu den externen Vertriebsbetrieben zählt z.B. die ProRefugium aus Berlin.
Wie oftmals in dieser Branche üblich verlief der Verkauf nach einem eingespielten Muster. Sowohl die eigenen als auch die externen Vertriebsbetriebe nutzten überwiegend den unerlaubten und wettbewerbsrechtlich verbotenen „Cold-Call“. Hierbei erfolgten zunächst gezielte Anrufe zur Steuerpolitik mit dem Hintergrund, den Anleger eine Möglichkeit des Steuernsparens nahezubringen. Durch geübte und durchdachte Gespräche wird der so geworbene Interessent schnell überzeugt, dass zum Steuern sparen und zur Altersvorsorge der Erwerb einer Immobilie für ihn optimal sei.
Anschließend erfolgte ein Hausbesuch und ein Termin im Büro, bei dem die Interessenten sehr schnell überzeugt werden konnten. In diesen Gesprächen wurde dem Erwerber suggeriert, dass sich die Immobilie durch Steuerersparnisse und Mieteinnahmen von alleine trage. Nach Ablauf von 10 Jahren könne die Immobilie dann mit Gewinn weiter veräußert werden.
Diese Anpreisungen entsprechen oftmals nicht der Realität. Auch erscheint der „zugesicherte“ Gewinn, bei Verkauf der Immobilie, angesichts der Einkaufspreise, nahezu utopisch.
Oktober 2012:
Erneut verurteilte das Berliner Kammergericht die Grüezi Real Estate AG zu Schadensersatz im Zusammenhang mit der Veräußerung von Schrottimmobilien.
Im zu entscheidenden Fall hatte der Kläger eine Immobilie von der Grüezi Real Estate AG zum Preis von 76.200 Euro erworben. Das von dem Gericht in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten bewertete die Immobilie mit einem Wert von lediglich 29.000 Euro. Weiterhin befände sich die Immobilie in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand und entspreche im Ergebnis nicht dem Zustand, der von der Grüezi Real Estate AG geschuldet war.
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