Grüezi Real Estate AG: Handel mit Schrottimmobilien

Die Grüezi Real Estate AG soll nach Ansicht des Berliner Kammergerichts (Az. 11 U 18/11) Schrottimmobilien zu sittenwidrig überhöhten Kaufpreisen veräußert haben...

Sparte: Grüezi Real Estate AG & Schrottimmobilien

 

Die Grüezi Real Estate AG soll nach Ansicht des Berliner Kammergerichts (Az. 11 U 18/11) Schrottimmobilien zu sittenwidrig überhöhten Kaufpreisen veräußert haben.

 

In dem vom Gericht zu entscheidenden Fall hatte der Kläger eine Wohnung im Raum Berlin zu einem Kaufpreis von 76.200 Euro erworben. Ein durch das Gericht veranlasstes Sachverständigengutachten ermittelte einen Verkehrswert der Wohnung von lediglich 29.000 Euro. Der Zustand des Objektes war stark sanierungsbedürftig und im Ergebnis nicht in dem Zustand, der geschuldet war.

 

Das Kammergericht urteile zugunsten des Klägers und verurteilte die Gesellschaft zur Rückzahlung des gesamten Kaufpreises gegen Rückgabe der Immobilie.

 

Anleger von Schrottimmobilien sollten handeln

Erwerber von sog. Schrottimmobilien empfehlen wir zu handeln. So können mögliche Schadensansprüche gegen finanzierende Banken sowie Vermittlungsgesellschaften zur Rückabwicklung der Immobilie führen. Gerade beim Handel mit Immobilien werden Anleger oftmals nicht ordnungsgemäß aufgeklärt und etwaige Risiken verschwiegen.

 

Wir bearbeiten Fälle im Zusammenhang Schrottimmobilien. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können. Nutzen Sie fernen unseren Nachrichtendienst RSS, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.

 

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