Über acht Schiffsgesellschaften des Fondsanbieters Hansa Hamburg Shipping wurde Anfang Juni am Amtsgericht Niebüll das Insolvenzverfahren eröffnet.
Betroffen sind die Gesellschaften der Tanker MT Wappen von Leipzig (Az.: 5 IN 46/15), MT Wappen von Bremen (Az.: 5 IN 47/15), MT Wappen von Bayern (Az.: 5 IN 48/15), MT Wappen von München (Az.: 5 IN 49/15), MT Wappen von Hamburg (Az.: 5 IN 50/15), MT Wappen von Berlin (Az.: 5 IN 51/15), MT Wappen von Frankfurt (Az.: 5 IN 52/15) und MT Wappen von Stuttgart (Az.: 5 IN 53/15).
Bei der Zeichnung von Schiffsfonds handelt es sich um Unternehmensbeteiligung mit hohem Risikopotenzial. Aufgrund der mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken eignet sich diese Anlageklasse nicht zur Altersvorsorge. Gerade als Kommanditisten der Gesellschaften tragen die Anleger sämtliche Verlustrisiken bis hin zum Totalverlust ihres eingebrachten Kapitals.
Hilfe für Anleger der Wappen-Schiffe
Betroffene Anleger sollten nun handeln. Gerade bei Schiffsfonds, die oftmals als Steuersparmodell sowie sichere Altersvorsorge angepriesen wurden, können diverse Ansatzpunkte wie beispielsweise eine Falschberatung die Möglichkeit ergeben, Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken oder Vertriebe geltend zu machen.
Des Weiteren empfehlen wir den betroffenen Anlegern, eventuelle Zahlungsforderungen seitens der der Fondsgesellschaften nicht blind zu überweisen sondern diese einer fachgerechten anwaltlichen Prüfung zu unterziehen.
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