Harvest Swap (DB Balanced Currency Harvest Index Swap) – Hilfe für Anleger

Die Deutsche Bank verkaufte (verstärkt) im Jahr 2008 einer Vielzahl von Anlegern komplex strukturierte (derivative) Finanzprodukte. Zu diesen strukturierten Finanzprodukten gehören nicht nur diverse Zertifikate, sondern...

Sparte: Harvest Swap

 

Die Deutsche Bank verkaufte (verstärkt) im Jahr 2008 einer Vielzahl von Anlegern komplex strukturierte (derivative) Finanzprodukte. Zu diesen strukturierten Finanzprodukten gehören nicht nur diverse Zertifikate, sondern auch sogenannte Swaps (engl. für Tausch). Der Swap ist ein Direktgeschäft, bei dem sich der Anleger und die Bank zu gegenseitigen Zahlungen verpflichten. Die Höhe dieser Zahlungen ist abhängig von der Entwicklung eines Basiswertes, von dem der Swap als Derivat abgeleitet ist. Im Endeffekt spekuliert der Anleger somit gegen sein Kreditinstitut. Der Haken an der Sache ist jedoch, dass diese Spekulationen, die auf Kredit basieren, teilweise mit einem unbegrenzten Verlustrisiko verbunden sind.

 

Beim Harvest Swap ist der Basiswert ein eigens von der Bank erstellter Index, der eine fiktive Anlagestrategie abbildet (der Vergleich mit einer Computersimulation ist durchaus passend). Mit dem Harvest Index wird eine Carry-Strategie verfolgt, bei der diverse Zinsdifferenzen von unterschiedlichen Währungsräumen genutzt werden sollen.

 

Gerade beim Harvest Swap (DB Balanced Currency Harvest Index Swap) bestand für den – oftmals unerfahrenen Anleger – ein unbegrenztes, mithin bis zum Ruin führendes Risiko, über das oftmals nicht aufgeklärt wurde. Im Vergleich dazu verkündete der Bundesgerichtshof in seiner aktuellen Entscheidung zu den Spread Ladder Swaps (Az. XI ZR 33/10), dass ein Anleger bei dieser komplex strukturierten Anlageform, auf das – nicht nur theoretisch - unbegrenzte Verlustrisiko hingewiesen werden muss. Ist dies nicht der Fall und bleibt eine Risikoaufklärung somit außen vor, kann dies durchaus eine Haftung des Kreditinstituts begründen.

 

Des Weiteren sollten Anleger beachten, dass bereits in diesem Jahr die ersten Ansprüche verjähren, und somit nicht mehr durchsetzbar sind (vgl. § 37a WpHG – dreijährige Verjährungsfrist ab Erwerb der Kapitalanlage / Erwerb somit 2008).

 

Anmerkung: Eine mögliche Haftung aus deliktischen Ansprüchen bleibt von der oben erwähnten Verjährungsfrist unberührt.

 

Wir bearbeiten Fälle im Zusammenhang mit Swap Finanzprodukten. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können. Nutzen Sie fernen unseren Nachrichtendienst RSS, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.