Immobilienfonds Degi International vor der Öffnung?

Der offene Immobilienfond Degi International der Aberdeen Immobilien Gesellschaft mbH ist weiterhin geschlossen, soll allerdings im November 2010 wieder geöffnet werden. Ungewiss für die Anleger ist...

Sparte: Offene Immobilienfonds - Degi International

 

Der offene Immobilienfond Degi International der Aberdeen Immobilien Gesellschaft mbH ist weiterhin geschlossen, soll allerdings im November 2010 wieder geöffnet werden. Ungewiss für die Anleger ist, wie es weitergeht. Nachdem in jüngster Zeit bereits andere offene Immobilienfonds wie beispielsweise Degi Europa oder Morgan Stanley P2 Value aufgelöst wurden, sind Anleger um ihr eingebrachtes Kapital besorgt.

 

Bereits im November 2009 hat die Geschäftsführung der Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH die Aussetzung der Rücknahme und Ausgabe der Anteile des Degi International beschlossen. Dies bedeutete, dass alle Verkaufs- und Kaufaufträge für Degi International, die bei der Depotbank zur Ausführung seit dem 16. November 2009, eingegangen sind, nicht mehr ausgeführt wurden. Die Aussetzung der Rücknahme der Anteilscheine des Degi International sei aus Liquiditätsgründen und zum Schutz der Anleger erfolgt. Die Aussetzung ist zunächst bis zum 16. November 2010 befristet.

 

Wie wirkt sich die Aussetzung der Rücknahme/Ausgabe auf den Anteilpreis aus?

Die Rücknahmeaussetzung selbst wirkt sich buchhalterisch nicht auf den Wert des Fondsvermögens aus. Stärkere negative und positive Veränderungen des Anteilpreises resultieren aus z.B. marktbedingten Wertänderungen der direkt gehaltenen Immobilien bzw. über Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften gehaltenen Immobilien und Liquiditätsanlagen. Darauf hat die Aussetzung der Rücknahme bzw. Ausgabe von Anteilen keinen Einfluss (Quelle: www.aberdeen-immobilien.de).

 

Warum wurde die Rücknahme überhaupt ausgesetzt?

Im Oktober 2008 zogen Anleger im Rahmen der Finanzkrise vermehrt Gelder aus dem Degi International ab. Dies führte Ende Oktober 2008 zur Rücknahmeaussetzung beim Degi International. So musste die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft, um die Fortführung der laufenden Geschäfte sicherzustellen, ab dem 30. Oktober 2008 die Rücknahme der Anteile nach § 81 Investmentgesetz (InvG) in Verbindung mit § 12 Abs. 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Schutz der investierten Anleger befristet aussetzen. (Das Investmentgesetz schreibt vor, dass die Rücknahme auszusetzen ist, wenn die Mittel zur Sicherung einer ordnungsgemäßen laufenden Bewirtschaftung nicht mehr ausreichen.)

Obwohl mit Wirkung zum 30. Januar 2009 die Aussetzung der Anteilrücknahme wieder beendet werden konnte, führten weitere überdurchschnittlich hohe Anteilrückgaben im Laufe des Jahres 2009 dazu, dass eine erneute Rücknahmeaussetzung mit Wirkung ab 16. November 2009 erforderlich wurde. Zudem beschloss die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe neuer Anteile des Degi International bis auf weiteres auszusetzen (Quelle: www.aberdeen-immobilien.de).

 

Wir raten Anlegern vorsorglich zu einer anwaltlichen Beratung. Die IVA RechtsanwaltsAG berät Sie im Zusammenhang mit dem Fonds Degi International. Wir prüfen in einer Persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können. Nutzen Sie fernen unseren Nachrichtendienst RSS, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.

 

Durch diese Einschätzung soll es für Sie leichter sein zu entscheiden, ob eine Beauftragung eines Anwaltes für Sie sinnvoll ist. Falls Sie unser Angebot in Anspruch nehmen möchten, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.