Infinus Gruppe: Eco Consort AG, Capital Business GmbH, Fubus Plus 1. Vermögensverwaltungs GmbH, Moritzburger Versicherungsmakler GmbH und Infinus PR & Marketing GmbH insolvent – Klage auf Schadensersatz möglich

Beim Anlageskandal rund um die Infinus Gruppe reichen immer mehr Infinus-Gesellschaften Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ein. So auch die eco Consort AG, die Capital Business GmbH sowie die Fubus Plus 1. Vermögensverwaltungs GmbH, die Moritzburger Versicherungsmakler GmbH und die Infinus PR & Marketing GmbH...

Eco Consort AG, Capital Business GmbH, Fubus Plus 1. Vermögensverwaltungs GmbH, Moritzburger Versicherungsmakler GmbH sowie die Infinus PR & Marketing GmbH von Insolvenz betroffen – Fachanwalt vertritt betroffene Anleger

 

Beim Anlageskandal rund um die Infinus Gruppe reichen immer mehr Infinus-Gesellschaften Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ein. So auch die eco Consort AG, die Capital Business GmbH sowie die Fubus Plus 1. Vermögensverwaltungs GmbH, die Moritzburger Versicherungsmakler GmbH und die Infinus PR & Marketing GmbH.

 

Im Zusammenhang mit den Insolvenzanträgen hat das Amtsgericht Dresden für die Insolvenzverfahren der betroffenen Gesellschaften vorläufige Insolvenzverwalter bestellt. Diese werden sich in einem nächsten Schritt einen Überblick über die aktuelle Vermögenslage der einzelnen Gesellschaften verschaffen. Im Anschluss daran wird das Amtsgericht Dresden über die Eröffnung eines geregelten Insolvenzverfahrens entscheiden.

 

Liste der jeweils zuständigen Insolvenzverwalter:

Future Business KGaA - (Bruno M. Kübler) - Az. 532 IN 2257/13

Infinus PR & Marketing GmbH - (Bruno M. Kübler) – Az.532 IN 2301/13

Prosavus AG - (Frank-Rüdiger Scheffler) - Az. 532 IN 2258/13

eco Consort AG - (Frank-Rüdiger Scheffler)

Fubus Plus 1. Vermögensverwaltungs GmbH - (Nils Freudenberg)

Capital Business GmbH - (Franz-Ludwig Danko)

Moritzburger Versicherungsmakler GmbH - (Franz-Ludwig Danko) – Az. 532 IN 2302/13

Infinus Hausverwaltungs GmbH - (Franz-Ludwig Danko) – Az. 532 IN 2303/13

 

Und die Anleger?

Für Anleger steht besonders die Frage im Mittelpunkt, wie es nun weitergeht. Speziell die Inhaber von Genussscheinen haben sich direkt an dem Unternehmen beteiligt und haften mit ihrem eingebrachten Kapital. In diesem Zusammenhang besonders bedenklich ist die Tatsache, dass der Insolvenzverwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens und unter bestimmten Voraussetzungen bereits geleistete Ausschüttungen zurückverlangen kann.

 

Ein zusätzliches Problem ist die Dauer der Insolvenzverfahren, die sich nach aller Wahrscheinlichkeit über Jahre erstrecken können. Anleger müssen einen langen Atem besitzen und viel Zeit sowie Geduld mitbringen.

 

Betroffene sollten handeln

Anleger der Infinus Gruppe sollten auf die jüngsten Geschehnisse reagieren und entsprechend handeln. Hier steht besonders die Anmeldung der Forderungen im Vordergrund. Unabhängig von der Forderungsanmeldung gibt es für Anleger weitere Möglichkeiten, ihr eingebrachtes Kapital doch noch zu retten. Betroffene sollten daher den Rat eines auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalts einholen und ein weiteres Vorgehen abstimmen.

 

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit der Infinus Gruppe. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.