Infinus-Gruppe: Gläubigerversammlung der Prosavus AG im Fokus der Anleger

Bereits am 01.04.2014 wurde über die Prosavus AG, eine Tochtergesellschaft der Future Business KGaA (ebenfalls insolvent) das Insolvenzverfahren eröffnet...

Sparte: Prosavus AG und die Anleger

 

Bereits am 01.04.2014 wurde über die Prosavus AG, eine Tochtergesellschaft der Future Business KGaA (ebenfalls insolvent) das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gläubigerversammlung ist für den 27. und 28. August in der Messe Dresden angesetzt.

 

Im Zusammenhang mit der Gläubigerversammlung dürfte für die Anleger die Frage besonders interessant sein, ob ihre Genussrechte im Insolvenzverfahren nun doch nicht nachrangig behandelt werden. Vor den zuletzt aufkommenden Spekulationen mussten die Inhaber der Genussrechte davon ausgehen, dass ihre Forderungen nachrangig bedient werden und damit die Wahrscheinlichkeit, leer auszugehen, groß ist. Derzeit besteht noch keine Klarheit darüber, ob die Genussrechte tatsächlich nachrangig behandelt werden. Wäre dies nicht der Fall, stiege die Wahrscheinlichkeit, eine gewisse Quote zu erhalten. Diese Quote bestimmt sich danach, wie mehr oder weniger erfolgreich die sich im bestand befindlichen Immobilien veräußern lassen. Eine Prognose lässt sich da hier zum jetzigen Zeitpunkt nicht treffen.

 

Auch wenn es nicht zu einer nachrangigen Behandlung kommen sollte, was für die Anleger wünschenswert wäre, sollten diese nicht nur auf das Insolvenzverfahren hoffen. Den Anlegern steht unter Umständen die Möglichkeit zu, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Ob dies der Fall ist, sollte von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht überprüft werden.

 

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