Das deutsche Container-Leasingunternehmen, Magellan Maritime Services GmbH, ist insolvent. Am 1. Juni 2016 eröffnete das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Magellan (Az.: 67c IN 237/16). Das Amtsgericht bestellte Herrn Rechtsanwalt Peter Alexander Borchert zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Insgesamt stehen nun rund 350 Mio. Euro der ca. 9.000 Anleger auf dem Spiel.
Die Magellan Maritime Services GmbH ist eins von sechs Unternehmen der Magellan-Gruppe. Im Jahr 1995 wurde das Unternehmen, mit Hauptsitz in Hamburg und Auswärtsstellen in Shanghai und Chicago, gegründet. Zu den Unternehmensangeboten gehörten logistische Dienstleistungen, sowie die Vermietung und der Handel von Schiffscontainern. Das Geschäftsmodell sah den Verkauf von Containern an Klein- und Privatanleger vor, um sie umgehend wieder an das Unternehmen weiterzuvermieten. Magellan wiederrum vermietete die Container an Reedereien. Garantiert wurden feste Tagesmieten und der Rückkauf nach Vertragsende. Die sinkenden Stahl- und Ölpreise und ein anhaltend niedriges Zinsniveau sorgten für eine negative Marktentwicklung - die Mietraten ebbten ab. Weiterhin sollen auch asiatische Reedereien seit geraumer Zeit mit Zahlungsschwierigkeiten zu kämpfen haben, sodass dies auch die Marktstabilität der Magellan beeinflusste. Offensichtlich konnte sich das Modell nicht erfolgreich halten. Vor einigen Wochen bereits stoppte das Unternehmen die Ausschüttungen an Anleger aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten. Nun ist die Magellan Maritime Services GmbH insolvent.
Keine Prospektpflicht
Magellan als Emittent unterliegt keiner Prospektpflicht. Das Anlageprodukt der Direktinvestments ist auf dem grauen Kapitalmarkt kaum reguliert. Es fehlt an gesetzlichen Vorgaben und der dazugehörigen Aufsicht. Derzeit wird an einem Finanzgesetz gefeilt, dass auch die Anlageform des Direktinvestments unter staatliche Aufsicht stellt. Allerdings werden davon die Betroffenen der Magellan Insolvenz nicht berührt.
Möglichkeiten für betroffene Anleger
Betroffene Anleger sollten zusätzlich anwaltlichen Rat hinzuziehen, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In Betracht kommen insbesondere die Vermittlerhaftung, sofern das Anlageprodukt als sehr sicher und risikofrei eingestuft wurde, sowie ein möglicher Widerruf des Kaufvertrages.
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