IVG EuroSelect 14 enttäuscht die Anleger
Rund 9000 Anleger haben von ihrer Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 „The Gherkin“ mehr erwartet. Aufgrund der von den Gläubigern beschlossenen Zwangsverwaltung müssen die Anleger nun mit dem Totalverlust ihres eingebrachten Kapitals rechnen.
Auch wenn es sich bei „The Gherkin“ um ein beeindruckendes Gebäude handelt, konnten die Beteiligungen an dem geschlossenen Fonds die Anleger nicht beeindrucken. Den Anlegern wurde die Beteiligung am Fonds als Prestigeobjekt und sichere Kapitalanlage empfohlen. Dass es bei geschlossenen Fonds jedoch nicht immer sicher zugeht, haben viele Kapitalanleger insbesondere am dem Jahr 2008 am eigenen Leib gespürt.
Neben einer stetig sinkenden Vermietungsquote und teilweisen Leerständen hatte der IVG EuroSelect 14 auch mit einem Kredit in Schweizer Franken und diesbezüglich mit Wechselkursschwankungen zu kämpfen. Dies führte im Ergebnis zur Verletzung der zulässigen Beleihungsgrenze und damit zur Aussetzung der Ausschüttungen.
Handlungsmöglichkeiten für betroffene Anleger
Betroffene Anleger des IVG EuroSelect 14, die durch unzureichende Risikoaufklärung einen Schaden erlitten haben, raten wir zu handeln. Die Rechtsanwälte der IVA Rechtsanwalts AG beraten Sie im Zusammenhang mit dem IVG EuroSelect 14. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.
Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.
Sollten Sie Fragen rund den IVG EuroSelect 14 haben oder rechtliche Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder nutzen Sie unseren kostenlosen Rückrufservice.