IVG Immobilien AG

Ungewisse Zukunft der IVG Immobilien AG

 

Die IVG Immobilien AG ist zählt zu den börsennotierte Immobiliengesellschaft mit Geschäftssitz in Bonn. Der Fokus des Unternehmens liegt – neben dem Kavernengeschäft – auf Büroobjekten in Deutschland und in weiteren europäischen Metropolstädten. Die IVG Immobilien AG verwaltet an 18 Standorten ein Immobilienvermögen von nahezu

21,1 Milliarden Euro. Die von Deutschland ausgehende Verwaltungstätigkeit umfasst ein Immobilienvolumen von 4 Milliarden Euro.

 

Finanzielle Schieflage?

Immer wieder erscheinen neue Gerüchte um eine vermeintliche finanzielle Schieflage der IVG Immobilien AG. So war es am 30. Juli 2013 den wichtigsten Gläubigern nicht gelungen, einen Sanierungsplan vorzulegen. Damit wird bei der für 12. September anberaumten Hauptversammlung ein Konzept zur Restrukturierung der IVG Immobilien AG nicht Gegenstand der Abstimmung sein.

 

+Auszug aus der Pressemitteilung:+

_Der Vorstand der IVG Immobilien AG musste heute feststellen, dass ein solcher gemeinsamer, konsensualer Restrukturierungsvorschlag der vorgenannten drei Gläubigergruppen - entgegen der Erwartung und wiederholter Aufrufe der Gesellschaft - nicht vorliegt._

 

_Vor diesem Hintergrund prüft der Vorstand derzeit sorgfältig, ob die positive Fortbestehensprognose für die IVG Immobilien AG aufrecht erhalten werden kann._

 

Schadensersatz aufgrund Fachberatung?

Für Anleger, die nicht weiter auf eine auf eine ungewisse Restrukturierung warten möchten, können Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. Ansatzpunkt kann hierbei eine mögliche Falschberatung in Zusammenhang mit den IVG Immobilien Fonds sein. So müssen Anleger bei Kapitalanlagen über die mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken nach Maßgabe der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufgeklärt werden. Eine anlegergerechte Anlagevermittlung setzt danach voraus, dass ein Anlagevermittler im Interesse des Anlegers agiert und die Anlagewünsche bzw. die Anlageziele bei der Produktempfehlung beachtet. Wird diese Aufklärungspflicht nicht beachtet, kann der Verkäufer sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig machen.

 

Für betroffene Anleger der IVG Immobilien AG Fonds ist nun der Zeitpunkt zum Handeln gekommen. Diese sollten den Rat eines auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalts aufsuchen um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und nutzen Sie unseren Service der Ersteinschätzung. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.

 

Besuchen Sie auch unser Informationsportal rund um das Thema Schrottimmobilien unter: "http://www.schrottimmobilien-hilfe.com/Schrottimmobilie":http://www.schrottimmobilien-hilfe.com/Schrottimmobilie