KanAm Grundinvest: Ausschüttung des Fonds Oktober 2012

Die Anleger des sich in der Abwicklungsphase befindlichen offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest haben im Oktober ihre zweite Ausschüttung erhalten...

Zweite Ausschüttung des Fonds erfolgt

 

Die Anleger des sich in der Abwicklungsphase befindlichen offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest haben im Oktober ihre zweite Ausschüttung erhalten. Diese belief sich auf 1,30 Euro je Anteil – zum Vergleich: Die Auszahlung vom April 2012 entsprach 2,80 Euro je Anteil.

 

Das gesamte Fondsvermögen soll - wenn möglich - bis 31.12.2016 veräußert werden. Wie viel die Anleger am Ende der Abwicklungsphase tatsächlich erhalten werden bzw. wie doch die Ausschüttung wirklich sein wird, bleibt abzuwarten.

 

Ausschüttung abwarten oder Alternativen suchen?

Auch für betroffene Anleger gibt es Alternativen zur langjährigen Abwicklungsphase. Eine Alternative beispielsweise kann darin bestehen, mögliche Schadensersatzansprüche gelten zu machen. Nach unserer Erfahrungen wurden die Beteiligungen am Immobilienfonds den überwiegend unwissenden Anleger als sichere Kapitalanlage dargestellt. Über die mit dieser Investition verbundenen Risiken, wurden die Anleger häufig nicht informiert. Des Weiteren sind sich die von uns vertretenen Anleger einig, dass sie bei Kenntnis der tatsächlich bestehenden Risiken keinesfalls in den Fonds investiert hätten.

 

Wir empfehlen Anlegern nun zu handeln. Diese sollten sich nicht alleine auf die künftige Entwicklung der Fonds verlassen, sondern vielmehr den Rat eines auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Fachanwalts aufsuchen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.

 

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit KanAm Grundinvest. Wir prüfen in einer Persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.