Nach dem vorzeitigen und für die Anleger überraschenden Aus des offenen Immobilienfonds KanAm Grundinvest (WKN: 679180) folgen nun die ersten Schritte der Abwicklung. Nach Angaben des Managements befinde man sich aktuell in Verhandlungen über den Verkauf diverser Immobilien. Gegenstand dieser Verhandlungen sollen Immobilien in Frankreich, Kanada, USA und Großbritannien sein. Insgesamt stellen diese Immobilien ca. 30% des gesamten Portfolios dar.
Große Immobilien finden Käufer
Glaubt man den Angaben des Fondsmanagement konnten bisher Immobilien im Wert von nahezu 835.3 Millionen Euro veräußert werden. Hierunter fällt u.a. die in den USA größte Immobilie, das „1000 Main/Houston“ mit einem Verkaufserlös von 245,3 Millionen Euro. Weitere Einnahmen bescherte der Verkauf von zwei, in London befindlichen Büroimmobilien namens „90 High Holborn" und "One Exchange Square“.
Nicht nur positives - Anfallende Kosten drücken Wert der Anteile
Der Verkauf der im Portfolio befindlichen Immobilien spült nicht nur frisches Kapital in die Kassen des Fonds, sondern lässt auch die damit verbundenen Nebenkosten steigen. So wurde beispielsweise aufgrund von anfallenden Kosten der Wert der Anteile am KanAm Grundinvest zum 23.03.2012 um 0,44 Euro vermindert.
Eine erste Auszahlung mit einem Volumen von min. 200 Millionen Euro, was einem Anteil von min. 2,80 Euro entspricht, ist für den Beginn des zweiten Quartals 2012 vorgesehen. Das gesamte Fondsvermögen soll - wenn möglich - bis 31.12.2016 veräußert werden.
Anleger sind sich einig - Rechtliche Möglichkeiten
In den uns bekannten Fällen haben uns Anleger bereits übereinstimmend bestätigt, dass ihnen der Fonds als sichere Kapitalanlage verkauft wurde. Auf etwaige Risiken, wie sie sich beispielsweise aktuell realisieren, wurde nicht hingewiesen. Der KanAm Grundinvest Immobilienfonds wurde nahezu als risikofrei charakterisiert. Des Weiteren sind sich die betroffenen Anleger einig, dass sie bei Kenntnis der tatsächlich bestehenden Risiken keinesfalls in den Fonds investiert hätten.
Eine weitere, für den Anleger oft unbekannte Tatsache ist, dass Banken, Sparkassen sowie sonstige Berater Rückvergütungen dafür erhalten haben, dass sie den Fonds vermittelt haben. Dies stellt eine Tatsache dar, über die man die Anleger hätte aufklären müssen, da hier Interessenskonflikte drohen.
Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit dem KanAm Grundinvest. Wir prüfen in einer Persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.