Die Fondsgesellschaft Kanam Grundinvest wickelt den offenen Immobilienfonds US-Grundinvest ab. Bis zum 31. März 2012 will Kanam laut Management die Immobilien im Portfolio komplett veräußern, um Anleger auszuzahlen. Die KanAm Grund Kapitalanlagegesellschaft mbH bot Kapitalanlegern seit Mai 2003 die Möglichkeit, mit Auflegung des KanAm US-Grundinvest Fonds Investitionen im Bereich offener Immobilienfonds auf US-Dollar Basis zu tätigen.
Stark verunsichert und auf der Suche nach Schadensbegrenzung sind nun die Anleger, darunter mehrere tausende Deutsche, die insgesamt einen Betrag in Höhe von nahezu 400 Millionen Dollar investiert haben. Betroffene Anleger sollten sich daher über ihre rechtlichen Möglichkeiten beraten lassen.
Die KanAm Grund Kapitalanlagegesellschaft mbH mit Sitz in Frankfurt am Main wurde im Jahr 2000 gegründet und ist die erste konzernunabhängige Grundstückskapitalanlagegesellschaft in Deutschland. Im August 2001 erhielt KanAm Grund die Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Betreiben des Investmentgeschäftes und zur Führung von Investmentkonten.
Mit der Auflösung des KanAm US-Grundinvest Fonds wird zum ersten Mal ein offener Immobilienfonds in Deutschland aufgelöst. Die Auflösung beruht auf dem mehrheitlichen Wunsch der Anleger, so das Management. Bereits in den vergangenen sieben Monaten hat die Fondsgesellschaft zehn der insgesamt 17 Immobilien verkauft, für eine weitere wurde bereits ein Vorvertrag unterschrieben. Durch den Verkauf wird bis zum Jahresende ein Erlös von 250 Millionen Dollar erwartet, der an die Anleger ausgezahlt werden soll.
Liquiditätsprobleme
Laut KanAm wurden die Liquiditätsprobleme im Zuge der Finanzkrise durch zahlreise Anleger ausgelöst, die die plötzliche Stärke des US-Dollars für Gewinnmitnahmen aus Anteilsverkäufen (bis zu 25,6 %) nutzen. Aus diesem Grunde setzte KanAm die am 27.Okt. 2008 Anteilsrücknahmen aus.
Rechtliche Möglichkeiten
Um eine mögliche Schadensbegrenzung zu erreichen kommen mehrere Ansatzpunkte in Betracht. Zum einen gilt es zu prüfen, ob die Anleger bereits von ihrer Bank fehlerhaft beraten wurden. Wurde ihnen nämlich zugesichert, dass es sich bei dem Investment um eine sichere Kapitalanlage handelt und das der Anleger kein Risiko eingeht, könnte bereits eine fehlerhafte Beratung der Bank vorliegen. Ist dies der Fall, haftet die Bank für schuldhafte Pflichtverletzungen auf Schadensersatz. Des Weiteren könnte aber auch ein Schadensersatzersatzanspruch nach der sog. Kick-back -Rechtsprechung des BGH in Betracht kommen.
Wir bearbeiten Fälle im Zusammenhang mit dem KanAm US-Grundinvest Fonds. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können. Nutzen Sie fernen unseren Nachrichtendienst RSS, um über die aktuellen Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.