KC Medien Vierte Beteiligungs AG & Co. KG

Die Filmfonds der KC Medien AG - nunmehr CP Medien AG - haben sich bei vielen Anlegern als finanzielle Zerreisprobe erwiesen. So wurde den Anlegern mit Schreiben vom 23.05.2011 von der Treuhänderin mitgeteilt, dass die persönlich haftende Gesellschafterin...

Sparte: KC Medien AG / CP Medien AG - Insolvenz

 

Die Filmfonds der KC Medien AG - nunmehr CP Medien AG - haben sich bei vielen Anlegern als finanzielle Zerreisprobe erwiesen. So wurde den Anlegern mit Schreiben vom 23.05.2011 von der Treuhänderin mitgeteilt, dass die persönlich haftende Gesellschafterin der Kommanditgesellschaft, die CP Medien AG, am 12. Mai 2011 beim zuständigen Amtsgericht München, Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren der Vierten Beteiligung KC Medien AG & Co. KG sowie Copro MBF 01 AG & Co.KG gestellt hat. Ein Schock für viele Beteiligte.

 

Die KC Medien AG wurde 1995 gegründet und hat insgesamt fünf Medienfonds mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von nahezu 901,1 Millionen D-Mark initiiert. Darunter auch die Vierte Beteiligungs AG & Co. KG.

 

Bei einem Filmfonds handelt es sich generell um eine risikobehaftete Kapitalanlage, die stets mit finanziellen Gefahren sowie der Möglichkeit des Totalverlusts verbunden ist. Verkauft wurden die unternehmerischen Beteiligungen vorwiegend als Steuersparmodell, wobei auch hier die Behandlung von geschlossenen Filmfonds und Medienfonds nach wie vor - in steuerlicher Hinsicht - problematisch ist.

 

Speziell bei Medienfonds, die als Steuersparmodell angepriesen wurden, besteht ein Risiko dahingehend, dass ausländische Verluste nicht direkt mit den übrigen Einkünften verrechnet werden können. D.h. dass im Endeffekt das sog. Schuldübernahmekonstrukt vieler Medienfonds steuerlich nicht anerkannt wird und der erwünschte Steuerspareffekt folglich nicht eintritt (so geschehen bei Screenland Movieworld). Besonders prekär ist die Situation für Kapitalanleger, die Ihre Beteiligungssumme bei einer Bank fremdfinanziert haben und über Jahre hinweg hohe Zinszahlungen erbracht haben.

 

Möglichkeiten für Anleger der KC Medien AG?

Anleger der KC Medien AG sollten sich – unabhängig vom Insolvenzverfahren - von einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Oftmals besteht die Möglichkeit, einen drohenden oder bereits eingetretenen Schaden abzuwenden bzw. zu minimieren. Ansatzpunkte hier sind oftmals eine unvollständige Verkaufsberatung seitens des zuständigen Beraters oder diverse Fehler im Emissionsprospekt. Bereits jetzt lässt sich feststellen, dass das Emissionsprospekt zwar etwaige Risiken beinhaltet, ein deutlicher Hinweis auf das Risiko des Totalverlustes ist jedoch nicht enthalten.

 

Achtung: Verjährung zum 31.12.2011 ! Kapitalanleger, die sich vor dem 01.01. 2002 an den KC Medienfonds, beteiligt haben, sollten dringend handeln, da etwaige Schadensersatzansprüche zum 31.12.2011 verjähren. Auch bei Erwerb einer Kapitalanlage ab 2002 gilt eine zehnjährige (absolute) Verjährungsfrist, diese allerdings auf den Tag genau. Diese Verjährungsfrist ist kenntnisunabhängig und beginnt mit der Entstehung des Schadenersatzanspruches. Wichtig hierbei ist, dass der Schadenersatzanspruch bereits in dem Zeitpunkt entsteht, in dem der Anleger die Kapitalanlage aufgrund der (möglichen) Falschberatung erwirbt.

 

Wir bearbeiten Fälle im Zusammenhang mit Beteiligungen an der KC Medien AG & Co. KG. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.