Lloyd Schiffsfonds LF 61 MS Commander insolvent – Fachanwalt informiert

Erneut fordert die Schiffsfondskrise ein Opfer. Diesmal trifft es den Lloyd Schiffsfonds LF 61 MS Commander. Beim Lloyd Schiffsfonds LF 61 MS Commander wurde am 22.10.2013 um 10:00 Uhr vom Amtsgericht Bremen die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Fondsgesellschaft angeordnet...

Lloyd Schiffsfonds LF 61 MS Commander – Hilfe vom Fachanwalt

 

Erneut fordert die Schiffsfondskrise ein Opfer. Diesmal trifft es den Lloyd Schiffsfonds LF 61 MS Commander. Beim Lloyd Schiffsfonds LF 61 MS Commander wurde am 22.10.2013 um 10:00 Uhr vom Amtsgericht Bremen die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Fondsgesellschaft angeordnet (Az.: 504 IN 20/13). In den Fonds sollen Anleger im Jahr der Auflegung 2005 nahezu 12 Millionen Euro investiert haben. Ausschüttungen soll es für die Anleger bis jetzt nicht geben. Durch den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens droht den Anlegern nun der Totalverlust ihres eingebrachten Kapitals.

 

Krise bei Schiffsfonds nicht neu

Auch bei dem Schiffsfonds LF 61 MS Commander liegt, wie bei anderen Fonds der Branche auch, die Ursache der finanziellen Schwierigkeiten im Wesentlichen bei den rückläufigen Charterraten. Die Instandhaltungs- sowie Wartungskosten hingegen bleiben konstant. Da es für die Fonds zunehmend schwieriger wird, die Zins- und Tilgungsleistungen gegenüber den kreditgebenden Banken zu bedienen, gehen Experten von weiteren Insolvenzen aus.

 

Hilfe für Anleger des Lloyd Schiffsfonds LF 61 MS Commander

Betroffene Anleger des Lloyd Schiffsfonds LF 61 MS Commander sollten nun handeln. Gerade bei Schiffsfonds, die oftmals als Steuersparmodell sowie sichere Altersvorsorge angepriesen wurden, können diverse Ansatzpunkte wie beispielsweise eine Falschberatung die Möglichkeit ergeben, Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken oder Vertriebe geltend zu machen.

 

Des Weiteren empfehlen wir den betroffenen Anlegern, eventuelle Zahlungsforderungen seitens der der Fondsgesellschaften nicht blind zu überweisen sondern diese einer fachgerechten anwaltlichen Prüfung zu unterziehen.

 

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit dem Anlagesegment Schiffsfonds. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.